Stichtag 2. August 2022 – erstmals verpflichtend in Deutschland: die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegenden. Was wissen Sie darüber? Was müssen Sie beachten? Sind Sie bereit? Jetzt den Selbsttest machen.

Über Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage und die Vorgaben der Regulierungsbehörden wurde in den letzten Monaten viel berichtet. Die Offenlegungsverordnung (SFDR) und die Taxonomie-Verordnung der EU-Kommission wurden heiß diskutiert. Doch als entscheidend für die Beratung hat sich die Ergänzung zur MiFID II (DelVO MiFID) herauskristallisiert. Denn sie regelt die verpflichtende Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger im Zuge der Anlageberatung. Sie legt die Definition, was Ihre Kunden an Nachhaltigkeit von ihren Kapitalanlageprodukten fordern, in deren Hände. Der 2. August 2022 ist somit der Stichtag einer neuen Zeit. Sind Sie bereit? Testen Sie Ihr Wissen:

(1) Bin ich von der DelVO MiFID überhaupt betroffen und zur Abfrage verpflichtet?

Kommt darauf an: Alle von der BaFin beaufsichtigten Banken und andere Wertpapierdienstleister (Haftungsdächer, Vermögensverwalter etc.) müssen ihre Kunden ab Anfang August bei der Anlageberatung fragen, ob sie Nachhaltigkeitsaspekte einbeziehen wollen. Falls ja, müssen sie in Erfahrung bringen, welche ESG-Aspekte berücksichtigt werden sollen. Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis gemäß Paragraf 34f und h Gewerbeordnung (GewO) sind zunächst einmal nicht verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu erheben – das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kürzlich auf Anfrage bestätigt. 

(2) Muss ich als Finanzanlagenvermittler also gar nicht darüber nachdenken?

Besser schon: Auch wenn Vermittler bislang ausgenommen sind, so hat das BMWK doch die Hoffnung geäußert, dass die Finanzanlagenvermittler diese Anforderung freiwillig erfüllen. Es mehren sich zudem die Zeichen, dass diese Freiwilligkeit nur vorübergehend ist und auch die 34f-Vermittler zeitnah zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage verpflichtet werden. Außerdem sollte niemand in der professionellen Anlageberatung die Macht der öffentlichen Meinung unterschätzen: Wenn immer mehr Kunden nachhaltige Kapitalanlagen einfordern und bei Anbietern wie Banken und Vermögensverwaltern den neuen Standard der genauen Präferenzabfrage kennenlernen, wird der „Professionalitätsdruck“ auch auf die bankenunabhängige Beratung und Vermittlung wachsen. Chancen, von der gerade bei jüngeren Kunden wachsenden Nachfrage nach nachhaltigen Lösungen zu profitieren, hat nur, wer sich frühzeitig, eindeutig und kompetent positioniert. Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen gehört dazu.

(3) Reicht eine einfache Abfrage, ob Produkte nach Artikel 6, 8 oder 9 der SFDR gewünscht sind?

Ein klares Nein: Fondsproduzenten ordnen ihre Produkte nach den Vorgaben der SFDR in eine dieser drei Kategorien. Damit ist aber zunächst nur festgelegt, welche Eigenschaften des jeweiligen Fonds von der Fondsgesellschaft offengelegt und dokumentiert werden müssen (SFDR = Offenlegungsverordnung). Gradmesser für Produkte, die Anlegenden als geeignet nachhaltig empfohlen werden können, sind allein deren geäußerte Nachhaltigkeitspräferenzen.

(4) Welche Möglichkeiten haben Anlegende ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zu spezifizieren?

Das regelt die DelVO MiFID: In dieser Ergänzung zu MiFID II sieht der Gesetzgeber vor, dass Anlegende drei Möglichkeiten haben, Merkmale festzulegen, die ihre nachhaltige Kapitalanlage erfüllen soll:

– Berücksichtigung wichtigster nachteiliger Wirkungen (PAI)

und/oder

– Nachhaltige Investitionen nach SFDR

und/oder

– Ökologisch nachhaltige Investitionen nach Taxonomie

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Leitfaden „Integration von Nachhaltigkeit in der Beratung“. Eine gute Übersicht zu den wichtigsten nachteiligen Wirkungen auf Nachhaltigkeit (PAI) liefert unser Übersichtsbeitrag zum Thema „PAI: Zentraler Aspekt nachhaltiger Beratung“. 

(5) Wie erhalten Sie die Informationen, um geeignete Anlageprodukte auszuwählen?

Der Schlüssel im Hintergrund ist das EET (European ESG Template): Es wurde auf europäischer Ebene von Dachverbänden wie der EFAMA (für die Fondsindustrie) entwickelt. Es bietet eine standardisierte Vorlage, die den Austausch von ESG-bezogenen Daten über Finanzprodukte vereinheitlicht und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben unterstützt. Die Pflichtfelder des EET wurden von den Anbietern zum 1. Juni 2022 befüllt. Es bietet alle Informationen, mit denen Sie feststellen können, ob ein Fondsprodukt geeignet im Sinne der erfassten Nachhaltigkeitspräferenzen eines Anlegers ist.

In der Praxis werden nur wenige Beratende mit dem EET direkt in Kontakt kommen. Die entscheidenden Informationen hieraus werden über Datendienste (in Deutschland: WM Daten) für Tools und Softwarelösungen bereitgestellt, die Berater nutzen.

Wichtiger Hinweis: Produktanbieter werden die relevanten Größen, die bereits im EET mitgeteilt wurden, grundsätzlich erst ab Januar 2023 (per 31.12.2022) in den Verkaufsprospekten vertraglich zusichern. Erst dann müssen Fondsprospekte – als rechtliche Grundlage – angepasst werden. Wer heute berät, sollte also bis Ende 2022 seine Kunden darauf hinweisen, dass die Nachhaltigkeits-Kriterien der geeigneten Produkte in der Regel noch nicht im Verkaufsprospekt integriert sind. Mehr zu dieser Herausforderung auch in unseren Web-Seminaren mit Brachenexperten.

(6) Welche Hilfsmittel gibt es zur richtigen Erhebung und Dokumentation von Anlegerpräferenzen?

Konkrete Unterstützung bei den Anbietern Ihrer Beratungssoftware: Beratung ist heute ohne digitale Unterstützung im Beratungsprozess und der Dokumentation kaum mehr machbar. Anbieter von Beratungssoftwarelösungen wie zum Beispiel Pools werden ihre Beratungsstrecken daher um eine regulierungskonforme Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ergänzen. Zusätzlich hat der DIN-Ausschuss „Finanzdienstleistungen für Privathaushalte“ ein sogenanntes „ESG-Modul“ als Ergänzung zur bereits bestehenden DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ entwickelt. Es wurde Mitte Juli 2022 nach mehrmonatigen Konsultationen in Branchenkreisen beschlossen. Die endgültige Fassung soll bis spätestens Ende Juli vorliegen (Stand bei Redaktionsschluss noch aus. Aktualisierte Informationen erhalten Interessierte u. a. über www.defino.de ).

(7) Welche Rolle spielen Nachhaltigkeitssiegel und Nachhaltigkeitsratings für Fonds?

Hilfreich für die Fondsauswahl – aber rechtlich nicht entscheidend: Die Geeignetheit von Finanzprodukten bezieht sich allein auf die drei Merkmale aus der DelVO MiFID, die ein Anleger erfüllt sehen möchte (siehe Frage (4)). Den regulatorischen Vorgaben ist damit (und nur damit) Genüge getan. 

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, bleibt allerdings in der Regel noch immer ein ganzes Universum von Fondsprodukten, aus denen Sie mit Ihren Kunden wählen können. ESG-Fondsratings können dabei wertvolle Entscheidungshilfen bieten, wenn man richtig einordnet, wie die Ratings zustande kommen (mehr zur Systematik der jeweiligen Rating-Anbieter).

Siegel können ebenso hilfreich für eine erste Orientierung sein. Insbesondere sind sie ein Merkmal, um einzuschätzen, welche Bedeutung ein Fondsanbieter dem Thema Nachhaltigkeit beimisst und wie er seine Produkte ausgerichtet hat. Weitere Informationen zu Siegel finden Sie hier.

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Nutzen Sie die Kompetenz der FFB in Sachen ESG-Regulierung. Mit unseren kompakten Infos zum Thema ESG erhalten Sie einen schnellen Überblick. Web-Seminare mit externen Branchenexperten bieten Einsichten und Praxistipps aus erster Hand. Und mit unserem E-Mail-Newsletter. bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand beim Thema Nachhaltigkeit.
 

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