Seit 1. Januar 2023 sind neue „Beipackzettel“ für Fonds verpflichtend. Die bisher an Anlegende auszuhändigenden KIDs (Key Information Documents) werden durch BIBs (Basisinformationsblätter) ersetzt: Die wichtigsten Änderungen für Sie im Überblick.
Produktinformationen gemäß PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products), die bei Versicherungsprodukten schon länger greift, sind seit 1. Januar dieses Jahres auch für Fonds verbindlich anzuwenden.
Das bedeutet, Fondsanteile dürfen nur dann erworben werden, wenn zuvor die neuen Informationsblätter (BIBs) den Anlegenden zugänglich gemacht wurden. Eine Ausnahme bildet allein der Erwerb von Fondsanteilen im Rahmen laufender Sparpläne. Diese werden automatisch weiter fortgeführt. Vieles wurde bei den BIBs im Detail gegenüber den KIDs geändert. Die beiden wichtigsten Abweichungen betreffen bei offenen Investmentfonds aber die Risiko- und Renditedarstellung.
Neuer Risikoindikator
Bislang wurde in den verpflichtenden Fondsinformationen von den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) das Risiko eines Fonds nach der SRRI-Kennzahl angegeben. Der Synthetic Risk and Reward Indicator (SRRI) kannte die Risikostufen von 1 bis 7. Sie wurden durch Bandbreiten der Volatilität eines Produktes berechnet. So wurde ein Fondsprodukt zum Beispiel der Stufe 3 zugeordnet, wenn seine annualisierte Volatilität der vergangenen fünf Jahre zwischen 2% und 5% lag.
Der neue Risikoindikator heißt SRI (Summary Risk Indicator). Er berücksichtigt neben der Volatilität (Marktrisiko) auch ein möglicherweise relevantes Kreditrisiko (etwa bei Anleihefonds). Und auch beim Marktrisiko wird eine andere Berechnungsformel für Volatilität angewandt. So stützt sich der SRI auf das sogenannte Value-at-Risk-Equivalent der Volatilität (VEV). Die Berechnung ist im Einzelnen sehr kompliziert. Ziel des Gesetzgebers ist aber, das tatsächliche Marktrisiko etwas genauer einschätzbar zu machen als durch die summarische durchschnittliche Volatilität über fünf Jahre.
Durch eine andere Zuordnung der Volatilitätsbandbreiten ergeben sich für die Zuordnung der sieben Risikostufen gravierende Unterschiede zwischen dem bisherigen SRRI und dem neuen SRI. Experten gehen davon aus, dass die überwiegende Mehrzahl von Fonds nach SRI eine niedrigere Risikostufe aufweisen wird als bisher.
Vergleich des Marktrisikos: SRI-Stufen lassen mehr Risiko zu (Grafik auch zum Download verfügbar)

Quelle: deloitte.com, „SRRI and SRI calculation under PRIIPs and UCITS“, Darstellung: FFB
Downloads für Ihre Beratung:
Vergleich des Marktrisikos: SRI-Stufen lassen mehr Risiko zu
Diese Grafik wird Ihnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bei einer Weiterverwendung obliegt es allerdings Ihnen sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen in diesem Zusammenhang erfüllt sind. Die FIL Fondsbank GmbH (FFB) übernimmt dafür keine Haftung.
Performance mit vier Szenarien im Blick
Die KIIDs informierten zwar über die mit der Anlage in einen Fonds verbundenen Risiken, Performance wurde aber allenfalls vergangenheitsbezogen dargestellt (ex post). Mit den BIBs will der europäische Gesetzgeber Anlegerinnen und Anlegern jetzt auch ermöglichen, sich ein Bild von der möglichen zukünftigen Performance ihres Anlageproduktes zu machen.
Dazu sind die Fondsgesellschaften verpflichtet, anhand festgelegter Methoden für vier Szenarien Prognosen zur Performance des Produktes abzugeben: günstiges, neutrales, ungünstiges und Stress-Szenario.
Januar 2023: In der Umstellungsphase beachten
Als Depotbank ist die FFB darauf angewiesen, dass die neuen BIBs von den KVGen veröffentlicht und über Schnittstellen von entsprechenden Serviceprovidern zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies durch Verzögerungen bei Fondsgesellschaften und Serviceprovidern noch nicht geschehen ist, dürfen Fondsanteile (in der Einmalanlage) nicht erworben werden. Denn die BIBs sind Anlegenden vor Erwerb verbindlich zur Verfügung zu stellen. Wir gehen davon aus, dass in der ersten Januarhälfte der größte Teil aller Fondsgesellschaften die erforderlichen Informationen liefern und eine Abwicklung mit allen bei der FFB verfügbaren Fonds wie gewohnt möglich sein wird.
Unsere Praxistipps:
(1) Auch wenn Sie Kundinnen und Kunden einen Fonds regelmäßig empfehlen, prüfen Sie bitte vor einem Kundengespräch oder einer Order in den ersten Wochen im Januar im Frontend der FFB seine Verfügbarkeit, indem Sie auf den Fondsnamen klicken, um weitere Informationen wie Fondsprofil oder BIB aufzurufen. Wenn noch kein BIB vorliegt, dürfen Orders nicht ausgeführt werden.
(2) Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die nun veralteten KIDs nicht mehr in Umlauf bringen.
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