Häufige Fragen zur IBOR/RFR-Umstellung
Wichtige Informationen: Die nachfolgenden Ausführungen zur IBOR/RFR-Umstellung dienen ausschließlich Informationszwecken. Diese Angaben stellen keine Beratung oder Empfehlung für eine bestimmte Vorgehensweise dar, und es sollten keine Entscheidungen auf der Grundlage dieser Angaben getroffen werden. Es werden keine Zusicherungen hinsichtlich der Vollständigkeit, Richtigkeit oder Eignung der Angaben für irgendeinen Zweck gemacht. Empfängern wird geraten, im Vorfeld etwaiger Maßnahmen sachkundigen Rat einzuholen.
Vorbereitung auf die Umstellung von IBORs auf risikofreie Zinssätze
Die Zinsbenchmarks auf Basis von InterBank Offered Rates (IBORs) – den Zinssätzen, zu denen sich Banken am Interbankenmarkt untereinander Geld leihen – werden derzeit reformiert. Es gibt eine ganze Reihe von IBORs, die an den Finanzmärkten weitverbreitet sind, wie etwa die London Interbank Offered Rate – kurz LIBOR.
Die zuständigen Behörden in Großbritannien und anderen Ländern haben deutlich gemacht, dass der LIBOR bis Ende 2021 eingestellt werden soll. Im Hinblick darauf wurden in vielen verschiedenen Ländern Arbeitsgruppen eingerichtet und für alle Hauptwährungen alternative risikofreie Zinssätze (Risk-Free Rates – RFRs) ausgewählt. RFRs sind (nahezu) risikolose Zinssätze, die auf der Grundlage von Markttransaktionen unter der Aufsicht der jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde ermittelt werden.
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