Einlagensicherung
Die FFB ist ein Einlagen-Kreditinstitut, das auf die Verwahrung von Investmentfonds spezialisiert ist. Investmentfonds sind von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltete Sondervermögen, deren Vermögen im Falle der Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht in deren Insolvenzmasse fällt.
Das Vermögen der Investmentfonds ist von dem der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt. Das Fondsvermögen steht im gemeinschaftlichen Eigentum der Anteilsinhaber, denen im Verhältnis ihrer Anteile die gleichen Rechte zustehen. Aufgrund dessen, dass die Depots lediglich von der FFB verwaltet werden, bleiben sie und die hierin verbuchten Wertpapiere stets im Eigentum des Kunden. Im etwaigen Insolvenzfall können die Kunden die Wertpapiere jederzeit schriftlich bei der FFB herausverlangen oder die Depots auf ein anderes Institut übertragen lassen.
Etwas differenziert stellt sich die Situation im Zusammenhang mit direkten Forderungen gegenüber unserem Institut dar - beispielsweise aus schwebenden, noch nicht abgerechneten Fondstransaktionen oder aus Guthaben auf dem Abwicklungskonto des FFB FondsdepotPlus. Diese Forderungen sind durch die Mitwirkung unserer Bank im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. geschützt. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seines Statuts - vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen - Einlagen, d. h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur gemäß § 5 Statut des Einlagensicherungsfonds geschützt.
Das Statut des Einlagensicherungsfonds kann in der Rubrik "Rechtliche Hinweise" eingesehen werden.
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