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Einlagensicherung

Die FFB ist ein CRR-Kreditinstitut, das auf die Verwahrung von Investmentfonds spezialisiert ist. Investmentfonds sind von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltete Sondervermögen, deren Vermögen im Falle der Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht in deren Insolvenzmasse fällt.

Das Vermögen der Investmentfonds ist von dem der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt. Das Fondsvermögen steht im gemeinschaftlichen Eigentum der Anteilsinhaber, denen im Verhältnis ihrer Anteile die gleichen Rechte zustehen. Aufgrund dessen, dass die Depots lediglich von der FFB verwaltet werden, bleiben sie und die hierin verbuchten Wertpapiere stets im Eigentum des Kunden. Im etwaigen Insolvenzfall können die Kunden die Wertpapiere jederzeit schriftlich bei der FFB herausverlangen oder die Depots auf ein anderes Institut übertragen lassen.

Etwas differenziert stellt sich die Situation im Zusammenhang mit direkten Forderungen gegenüber unserem Institut dar - beispielsweise aus schwebenden, noch nicht abgerechneten Fondstransaktionen oder aus Guthaben auf einem Abwicklungskonto. Diese Forderungen unterliegen der Sicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und zusätzlich der Sicherung des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V..

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. sichert nach Maßgabe seines Statuts und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen Einlagen, d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und von der Bank nach den geltenden Bedingungen zurückzuzahlen sind, je Gläubiger maximal bis zu den in der Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 1 sowie § 5b Absatz 1 Satz 1 des Statuts des Einlagensicherungsfonds aufgeführten Sicherungsgrenzen. Gesichert sind lediglich Einlagen der unter § 6 Absatz 2 und 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds aufgeführten Gläubiger. Einlagen von anderen als in den in Absatz 2 und 3 genannten Gläubigern werden nicht gesichert.

Die maßgeblichen Informationen können Kunden und Interessenten den Vertragsunterlagen (allgemeinen Geschäftsbedingungen) entnehmen und/oder auf Nachfrage erhalten.  

Die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. bemisst sich an der jeweiligen Eigenkapitalausstattung der Institute, und kann hier erfragt werden: https://einlagensicherungsfonds.de

Das Statut des Einlagensicherungsfonds kann hier eingesehen werden.