Ab August dieses Jahres sorgen wir für eine wichtige Verbesserung beim Verkauf von Fondsanteilen – selbst wenn weder Referenzkonto noch ein Abwicklungskonto bestehen. Das sollten Sie jetzt dazu wissen.

Viele haben es schon einmal erlebt, denn es passiert bisher mehrere tausend Mal im Jahr: Eine Kundin oder ein Kunde gibt einen Verkaufsauftrag für Fondsanteile, aber es bestehen weder Abwicklungskonto noch Referenzkonto oder eine angegebene Bankverbindung eines abweichenden Kontos war veraltet und nicht mehr vorhanden. In dem Fall wurden bisher die Verkaufserlöse zurückgehalten. Der Kunde konnte dann seine Erlöse erst mittels eines Formulars abrufen. Das Problem an dieser Lösung: Viele Kunden waren verunsichert, da sie das Guthaben vor Abruf nicht „sehen“ konnten.

Sichtbarkeit und Sicherheit 

Um Ihnen die Belastung mit Rückfragen möglicherweise verärgerter Kunden zu ersparen und Ihren Kunden mehr Sicherheit in jeder Phase des Verkaufs zu geben, optimiert die FFB zum 1. August 2022 wie folgt: 
Ein Verkauf von Anteilen wie auch zum Beispiel die Gutschrift von Ausschüttungen etc. sind dann nur noch zugunsten einer hinterlegten Referenzbankverbindung oder zugunsten eines Abwicklungskontos im Rahmen eines FFB FondsdepotPlus möglich. Es ist nicht mehr möglich, eine abweichende Bankverbindung für die Gutschrift der Verkaufserlöse anzugeben.

Ist kein Referenzkonto für den Kunden hinterlegt und liegt auch kein FFB FondsdepotPlus vor, eröffnet die FFB bei einem eingehenden Verkaufsauftrag automatisch und papierlos ein Abwicklungskonto im Rahmen eines FondsdepotsPlus (abweichende Kosten für diese leistungsfähigere Depotart können anfallen). Auf diese Weise stellen wir sicher, dass der Verkaufsauftrag für Fondsanteile schnellstmöglich abgewickelt werden kann und die Kunden ihren Verkaufserlös sichtbar auf ihr eigenes Abwicklungskonto verbucht bekommen.

Tritt dieser Fall ein, erhalten lhre Kunden ein Schreiben mit allen Hinweisen zum weiteren Vorgehen. Mithilfe eines neu entwickelten Formulars („Ueberweisung_vom_Abwicklungskonto“), das dem Schreiben beiliegt, können sie „in einem Rutsch“ ein Referenzkonto benennen und eine Überweisung dorthin beauftragen.

Mit diesem geänderten Vorgehen haben Ihre Kunden zu jedem Zeitpunkt volle Transparenz über ihr Guthaben aus den Verkaufserlösen, die immer auf dem Abwicklungskonto im Onlinedepot einsehbar sind. Verunsicherung und Nachfragen gehören damit der Vergangenheit an.

Tipp: Sollte der Betrag 5.000 € übersteigen, kann hierfür das Überweisungslimit des Abwicklungskontos (temporär) erhöht werden. Die Beantragung kann über das Onlinedepot angestoßen oder direkt mittels des Formulars „Tageslimit für Onlineüberweisungen vom Abwicklungskonto“ erfolgen.

Das sollten Ihre Kunden wissen

  • Ab 1. August 2022 werden Aufträge auf veralteten Formularen mit abweichender Bankverbindung analog des oben beschriebenen Vorgehens ausgeführt. Anträge im Rahmen von Nachlass oder Verpfändung sind davon nicht betroffen. Aufträge, bei denen die Erstellung eines Abwicklungskonto nicht möglich ist (z.B. FondsdepotJunior) müssen leider abgelehnt werden.
  • Um an das Geld aus dem Verkauf zu gelangen, ist für Kunden ein Referenzkonto unerlässlich. Nur an dieses kann eine Überweisung erfolgen. Grundsätzlich ist daher sinnvoll, Kundendaten inklusive Referenzkonto immer komplett und aktuell bei der FFB zu hinterlegen. Ist das nicht der Fall, erhält der Kunde wie oben beschrieben das erforderliche Formular von uns automatisch zugeschickt. Der Antrag auf Änderung / Einrichtung muss postalisch im Original unterschrieben bei der FFB eingehen. So sieht es der Gesetzgeber vor. Sobald das Referenzkonto im Depot hinterlegt ist, erfolgt die Überweisung.

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