Depotüberträge aus dem Ausland werden ab 2023 aufwendiger. Depotinhaber müssen dann einen weiteren Nachweis der abgebenden Bank erbringen. Wer den Aufwand oder steuerliche Nachteile fürchtet, sollte jetzt handeln.
Mit einem Schreiben vom 19. Mai 2022 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Einzelfragen zur Abgeltungsteuer und steuerlichen Behandlung von Wertpapierdepots neu geregelt.
Bisher konnten Ihre Kunden davon ausgehen, dass bei Übertrag eines Depots innerhalb der EU (und weiteren Ländern außerhalb der Europäischen Wirtschaftszone – Details siehe Schreiben des BMF, Seite 76, Ziffer 193 – die Anschaffungsdaten der Fondsanteile (Kaufdatum / Kurs) elektronisch an die FFB übertragen werden. Sofern kein Gläubigerwechsel stattfand, hatte die Übertragung keine steuerlichen Auswirkungen.
Neuregelung: Ab 2023 wird nachverfolgt
Mit dem Schreiben vom 19. Mai 2022 wird das Verfahren nach den Vorgaben des Bundesfinanzministerium aufwendiger. Das Ministerium gewährt allerdings noch eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum Jahresende, um Umstellungen in der Abwicklung bei allen beteiligten Instituten zu ermöglichen. Ab 1. Januar 2023 wird es aber ernst: Ihr Kunde, der sein Depot von einer EU-ausländischen Bank nach Deutschland zur FFB übertragen möchte, muss spätestens dann dazu einen Nachweis des ausländischen Instituts vorlegen, dass in den letzten zehn Jahren kein Erbfall oder sonstiger unentgeltlicher Übertrag von Fondsanteilen bezogen auf das zu übertragende Depot stattgefunden hat.
Was sind die Folgen?
Wer den Aufwand scheut oder den Nachweis aus sachlichen oder sonstigen Gründen nicht erbringen kann, muss leider mit einer höheren Versteuerung rechnen, da dazu eine Ersatzbemessungsgrundlage (30 % des Veräußerungserlöses) herangezogen wird. Bitte beachten Sie, dass die Anschaffungsdaten nicht hinterlegt werden dürfen.
Praxistipp: Überlegen und handeln
Grundsätzlich bleibt der Depotübertrag mit Übernahme der Erwerbsdaten auch weiterhin als Service bestehen. Es steigt lediglich der Nachweisaufwand für Ihren Kunden. Die FFB wird Sie rechtzeitig vor dem Jahrwechsel über das neue Prozedere informieren.
Kunden, die einen Depotwechsel aus dem EU-Ausland ohnehin planen, können diesen vorziehen, wenn sie den Aufwand scheuen. Am besten frühzeitig, um den Vorgang in aller Ruhe in diesem Jahr abzuschließen.
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