Die FFB benötigt vollständige Kundendaten für eine reibungslose Betreuung. Fehlen Angaben oder sind veraltet, kann es zu unliebsamen Verzögerungen oder Nachfragen kommen – auch im unpassenden Moment.

Liegen der FFB nicht alle Kundendaten vollständig und aktuell vor, kann es diesbezüglich zu Rückfragen kommen. Das ersparen Sie Ihren Kundinnen und Kunden, wenn Sie als Finanzberaterin oder -berater die Vollständigkeit der Daten aktiv im Blick behalten. Außerdem erweisen Sie sich als vorausschauender Dienstleister. In Teil 1 dieses Artikels können Sie lesen, was im Falle eines fehlenden Referenzkontos oder bei Namensänderung zu tun ist. Hier in Teil 2 erfahren Sie, wie Sie sich bei fehlenden persönlichen Daten, bei einer abweichenden Unterschrift und beim Erreichen der Volljährigkeit verhalten können, um Ihre Kunden zu unterstützen.

Was tun bei unvollständigen persönlichen Daten?

Liegen der FFB die persönlichen Daten eines Kunden bzw. einer Kundin falsch oder unvollständig vor, kann die FFB folgende Prozesse nicht in die Wege leiten:

  • Wir können die Kirchensteuer nicht einbehalten und diese ans Bundeszentralamt für Steuern melden.
  • Wir können Freistellungsaufträge nicht melden.
  • Wir können vermögenswirksame Leistungen nicht melden.

In diesem Fall werden betroffene Kundinnen und Kunden angeschrieben und um eine Kopie des Personalausweises sowie die Kopie eines amtlichen Schreibens gebeten, aus dem die Steueridentifikationsnummer hervorgeht. Beides kann als gut lesbarer Scan der Vor- und Rückseite via E-Mail an auftrag@ffb.de geschickt werden. Als Berater vermeiden Sie Verzögerungen im Ablauf, wenn Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Kundendaten immer im Blick haben.

Abweichende Kundenunterschrift

Weicht die Unterschrift des Kunden von der hinterlegten Vorlage im System ab, muss diese aus Sicherheitsgründen neu verifiziert werden. Dazu fordert die FFB eine neue Unterschriftsprobe an, um Betrug zu vermeiden und gleichzeitig lästige Nachfragen zu umgehen. Einfach eine gut lesbare, eingescannte Kopie von Vorder- und Rückseite des Ausweises schicken an auftrag@ffb.de.

Erreichen der Volljährigkeit

Endlich 18! Die Volljährigkeit ist ein mit Spannung erwartetes und einschneidendes Ereignis. Auch bei der Finanzanlage, denn mit Erreichen der Volljährigkeit muss Ihr Kunde bei der FFB neu legitimiert werden. Das geht einfach über eine Kopie des Personalausweises gemeinsam mit einem ausgefüllten und bestätigten Unterschriftenprobenblatt. Das Unterschriftenprobenblatt finden Sie im Formularshop oder laden es hier herunter. Beides muss per Post an die FFB geschickt werden.

Fazit

Eine gute Beziehung zwischen einem Finanzberater und den Kunden lebt vor allem vom Vertrauen. Immerhin ist Geldanlage ein wichtiges und sensibles Thema. Indem Sie selbst aktiv darauf achten, dass bei der FFB stets aktuelle Kundendaten vorliegen, vermeiden Sie Nachfragen und sorgen für reibungslose Prozesse. Prüfen Sie, ob alle Angaben vollständig sind, erfragen Sie, was fehlt, und halten Sie die Daten bei der FFB stets vollständig und aktuell. Ihre Kunden werden es Ihnen danken.

Kennen Sie die verschiedenen Services, mit denen die FFB Ihre Beratungspraxis unterstützt? Erfahren Sie beispielsweise, wie Sie erfolgreiche Kundengespräche führen oder wie Sie sich auf Linkedin richitg positionieren auf FFB Fondsgespräche.

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