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Aktion: Aktive Zustimmung

Am 9. Juli 2025 haben sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) der FFB verändert. Die aktive Zustimmung Ihrer Kundinnen und Kunden zu den Vertragsunterlagen der FFB legt die Basis für eine rechtssichere Zusammenarbeit in der Zukunft.

Aufgrund des BGH-Urteils (XI ZR 26/20) vom 27. April 2021 ist bei einer Veränderung unserer AGB die aktive Zustimmung unserer Kundinnen und Kunden erforderlich. Nach 2022 starten wir nun in einen weiteren Zustimmungsprozess und schaffen so gemeinsam die Grundlage, unsere Geschäftsbeziehung mit zu allen Depotinhaberinnen und Depotinhabern künftig rechtssicher fortführen zu können. Dabei zählen wir auf Ihre tatkräftige Unterstützung.  

Die Veränderungen im Überblick

Angleichung der Depotentgelte

Wir reduzieren die Depotführungsgebühr auf 0,25 % vom durchschnittlichen Depotwert p.a., mindestens jedoch 25 € und maximal 45 € pro Jahr. Depotlösungen mit eigenem Preismodell, wie z. B. das FondsdepotJunior oder VL-Sparverträge, bleiben davon unberührt.

 

Vereinheitlichung der Depotmodelle

Um unser Produktangebot transparenter zu gestalten, vereinheitlichen wir unsere Depotmodelle. Unseren Neukundinnen und Neukunden bieten wir zukünftig nur noch das FondsdepotPlus an.
Hinweis: In einer Übergangsphase bis 31. August 2025 akzeptieren wir auch noch Depoteröffnungsanträge, die uns auf bisherigen Antragsformularen (ab Version 01/2022) erreichen.

 

ETF Handel

Die Umsatzkommission von 0,2 % des Transaktionswertes bei ETF-Transaktionen entfällt generell für alle Kundinnen und Kunden. Für Kundinnen und Kunden mit FondsdepotPlus, die selbstständig online handeln, bieten wir zukünftig die Möglichkeit zum ETF Direkthandel (außerbörslich) an. Die Transaktionskosten für den ETF Direkthandel (außerbörslich) betragen 2 € pro Order, analog zu den Transaktionskosten für Onlineorder.

Wer muss wie zustimmen?

Einzeldepot

Für jedes Einzeldepot ist eine gesonderte Zustimmung notwendig. Bei einem Aktiv- und Passivdepot reicht die Zustimmung für eines der Depots.

Gemeinschaftsdepot

Die Zustimmung eines Depotinhabers genügt, wenn die Person bestätigt, vom zweiten Depotinhaber bevollmächtigt zu sein. Dies gilt auch bei gemeinschaftlicher Verfügung.

Minderjährigen Depot

Bei Minderjährigen reicht die Zustimmung eines gesetzlichen Vertretungsberechtigten, wenn die Person bestätigt, vom zweiten Vertretungsberechtigten bevollmächtigt zu sein.

Drei Wege zur Zustimmung

Alle Kundinnen und Kunden wurden per Anschreiben im Onlinepostfach über die Notwendigkeit ihrer Zustimmung zu den Veränderungen informiert. Kundinnen und Kunden, die den zusätzlichen Postversand gewählt haben, erhielten das Anschreiben zusätzlich per Post. Wir bieten unseren Depotinhaberinnen und Depotinhabern drei Wege an, um den neuen Vertragsunterlagen zuzustimmen:

  • Pop-Up nach Login
    Kundinnen und Kunden, die noch nicht zugestimmt haben, werden nach dem Login ins Depot über ein Pop-Up gebeten, ihre Zustimmung zu erteilen. 
  • Webseite
    Wir stellen eine Zustimmungswebseite zur Verfügung, die es Ihnen ermöglicht Ihre Kundinnen und Kunden bei der Zustimmung zu begleiten. Dazu braucht es nur die 10-stellige Depotnummer.
  • Anschreiben mit QR-Code
    Über einen QR-Code im Anschreiben kann die Zustimmung online erteilt werden. Hierfür ist ebenfalls die Depotnummer erforderlich.

So können Sie den Prozess begleiten

Um die Zustimmung aller Kundinnen und Kunden zügig einzuholen, bauen wir, wie schon im letzten Zustimmungsprozess, auf Ihre tatkräftige Unterstützung. Nur so können wir gemeinsam sicherstellen, dass unsere Partnerschaft und unsere Kundenbeziehungen auf einer rechtssicheren Basis aufbauen.

Handlungsbedarf ermitteln

Im FFB Frontend erhalten Sie einen Überblick über die Zustimmungsquote Ihrer Kundinnen und Kunden. Sonderauswertungen unterstützen detaillierte Analysen.

Kontakt aufnehmen

Ob telefonisch, per E-Mail, postalisch oder durch Hinweis in Ihren Kunden-Newslettern: Erinnern Sie Ihre Kundinnen und Kunden regelmäßig an die Zustimmung.

Zustimmung begleiten

Nutzen Sie die Zustimmungswebseite, um Kundinnen und Kunden bei der Zustimmung zu begleiten. Es braucht lediglich die Depotnummer zur Hand.

Schritt für Schritt zur aktiven Zustimmung

Hier stellen wir Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung, wie Sie Ihre Kundinnen und Kunden bei der aktiven Zustimmung begleiten können.

Die wichtigsten Fragen & Antworten

Grundsätzlich können Sie Ihre Kundinnen und Kunden bei dem Zustimmungsprozess begleiten und mögliche Fragen beantworten. Die aktive Zustimmung brauchen wir allerdings von Ihren Kundinnen und Kunden.

Eine Übersicht zu den wichtigsten Veränderungen finden Ihre Kundinnen und Kunden unter www.ffb.de/vertragsunterlagen. Außerdem können sie eine detaillierte Übersicht aller Änderungen in Ihrem Onlinezugang unter "Persönliche Daten" > "Vertragsunterlagen" einsehen.

Auf der Vermittlerstartseite im FFB Frontend steht ein Tortendiagramm zur Verfügung, das ab Mitte Juli wieder auf Null gesetzt wird, um die Zustimmungsquote zu den neuen Vertragsunterlagen 2025 darzustellen. Darüber hinaus wird es wieder die Funktion der Sonderauswertung „Offene Zustimmung“ geben. Selektionen sind ebenfalls wieder übers Frontend möglich. Eine CSV-Datei mit allen offenen Zustimmungen kann heruntergeladen und zur weiteren Bearbeitung exportiert werden.

Den Status ihrer Zustimmung können Ihre Kundinnen und Kunden in Ihrem Onlinezugang unter „Persönliche Daten“ > „Vertragsunterlagen“ einsehen. Dort archivieren wir zukünftig alle Dokumente, denen Ihre Kundinnen und Kunden bisher zugestimmt haben und die, für die eine Zustimmung noch aussteht.

Zur Identifikation fragen wir bei Depots juristischer Personen die Depotnummer und den Firmennamen ab. Bei der Zustimmung ist die zusätzliche Angabe des Namens verpflichtend. Es dürfen nur Unterzeichnungsberechtigte die Zustimmung durchführen.

Im Rahmen der Zustimmung wird folgende Bestätigung abgefragt: “Hiermit bestätige ich außerdem, dass ich über die Vertretungsmacht verfüge, um diese Erklärung für den Depotinhaber mit Wirkung für ihn abzugeben. Soweit mir die Vertretungsvollmacht nur mit anderen vertretungsberechtigten Personen gemeinschaftlich zusteht, bestätige ich ferner, dass ich wirksam bevollmächtigt wurde, diese Erklärung auch in ihrem Namen abzugeben.”
 

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