Ethius Invest nutzt konsequent sein Rederecht auf Hauptversammlungen, um auf sich abzeichnende Probleme mit Ausschlusskriterien hinzuweisen, anstatt einfach nur zu de-investieren. Ein Engagement, das sich auszahlt. Zwei Beispiele aus der Praxis.

Aurubis AG mit intransparenten Lieferketten

Lieferkettengesetze, ob auf nationaler oder europäischer Ebene, waren lange Zeit gefordert worden – unter anderem von Investierenden. Denn mit Blick auf die Notwendigkeit, Wertschöpfungsketten global nachhaltig zu gestalten, spielt die Wirtschaft die zentrale Rolle. Und sie würde außerdem davon profitieren, weil verpflichtende Regelungen helfen, Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren und Klarheit darüber zu schaffen, welche Menschenrechts- und Umweltstandards verbindlich gelten. 

Darüber hinaus befähigen verbindliche Sorgfaltspflichten Unternehmen im Idealfall dazu, entsprechende Risiken überhaupt erst zu erkennen, um sie dann auf dieser Grundlage aktiv managen zu können. Dies kann mittel- bis langfristig der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zugutekommen. 

Denn an Risiken, die in den globalen Wertschöpfungsketten schlummern, mangelt es nicht. Diese stehen im direkten Zusammenhang mit den vielfältigen weltweiten ökologisch-sozialen Herausforderungen, beispielsweise bei den Menschenrechten. So sollen laut Unicef 160 Millionen Jungen und Mädchen von Kinderarbeit betroffen sein. Und der Internationalen Arbeitsorganisation zufolge sind aktuell 50 Millionen Menschen Opfer moderner Sklaverei. 

Als Unternehmen mit derartigen Themen in Verbindung gebracht zu werden, kann ein empfindlicher Schlag sein. Hinlänglich bekannt dürfe zudem sein, dass Umweltverschmutzungen und Faktoren wie ein Rückgang der Artenvielfalt zumindest mittelbar Lieferengpässe und Preissteigerungen nach sich ziehen können. Auch dies ist nicht im Sinne international agierender Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund kann es als Fortschritt bewertet werden, dass der deutsche Bundestag im Juni 2021 nach langem Ringen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedete. Es gilt seit Beginn 2023 und betrifft zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden. Diese Schwelle sink ab 2024 auf 1.000. Kleine und mittelgroße Unternehmen sind indirekt betroffen. Denn sie müssen den Großen die Daten liefern, die sie brauchen, um ihren Pflichten gemäß LkSG nachzukommen. Diese umfassen Risikoanalysen, das Aufsetzen entsprechender Management-Systeme, die Definition von Präventionsmaßnahmen, Abhilfe bei Verstößen, das Einrichten eines Beschwerdeverfahren sowie Dokumentations- und Berichtsanforderungen. 

Wer gegen die Vorgaben aus dem LkSG verstößt, muss mit Geldbußen von bis zu zwei Prozent des globalen Umsatzes rechnen. Darüber hinaus droht ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge für eine Dauer von bis zu drei Jahren. Zudem können Betroffene bei der zuständigen Bundesbehörde Umwelt- und Menschenrechtskontrollen beantragen. 

Für Investierende ist das Lieferketten-Management von Unternehmen damit sowohl aus sozial-ökologischer wie aus finanzieller Perspektive relevant. Aus diesem Grund brachte Ethius Invest das Thema auf der Hauptversammlung der Aurubis AG im Februar 2023 ein. 

Vorrecherchen ließen den Produzenten und Wiederverwerter von Kupfer in einem ungünstigen Licht erscheinen. NGOs hatten einigen Zulieferern der Aurubis AG Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen. Einer Anfrage von Ethius Invest auf Einsicht in die Einzelheiten der Lieferkette kam das Unternehmen nicht nach. 

Ohne eine gesetzeskonforme und öffentlich zugängliche Strategie zum Umgang mit menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken ist für Investierende aber nicht nachvollziehbar, welche Maßnahmen das Unternehmen ergriffen hat, um die Vorgaben des LkSG umzusetzen. Der Aufsichtsrat als Kontrollorgan des Vorstands hätte in der Pflicht gestanden, dies einzufordern. Folgerichtig reichte Ethius Invest einen Gegenantrag auf Nicht-Entlastung ein.

Dem Aufsichtsrat wird das Thema sicher wiederbegegnen. Denn neben der Relevanz für Investierende, die sich aus etwaigen Bußzahlungen ergeben, werden auch die regulatorischen Anforderungen weiter steigen. Denn das in Umsetzung befindliche europäische Lieferkettengesetz, nach dem englischen Namen Corporate Sustainability Due Diligence Directive gerne mit CSDDD abgekürzt, wird voraussichtlich deutlich über das LkSG hinausgehen. 

So wird es dem Entwurf zufolge nicht nur für mehr Unternehmen gelten, sondern die Wertschöpfungskette auch weiter als das LkSG fassen, bei dem der Fokus auf direkten Zulieferern liegt. Darüber hinaus ist eine zivilrechtliche Haftung im Gespräch. Betroffene könnten dann vor europäischen Gerichten auf Schadensersatz klagen. Die Unternehmen tun also gut daran, das Thema ernst zu nehmen. Und Investierende haben ein originäres Interesse, dies einzufordern. Neue Vorgaben aus Brüssel werden die Unternehmen nach aktuellen Plänen ab 2026 umsetzen müssen. 

Mit Ørsted im Dialog zu fossilen Umsätzen 

Die Ausschlusskriterien des Publikumsfonds Ethius Global Impact von Ethius Invest sind klar definiert und beispielsweise im entsprechenden FNG-Nachhaltigkeitsprofil oder dem neuen standardisierten EET-Template transparent nachvollziehbar. So ist dort nachzulesen, dass Investitionen in Unternehmen tabu sind, die mehr als fünf Prozent ihrer Umsätze mit fossilen Brennstoffen, also mit Kohle, Öl und Gas, erwirtschaften. 

Mit diesem Kriterium steht der Schweizer Vermögensmanager Ethius Invest nicht allein da. Viele Fonds, die sich als nachhaltig vermarkten, und institutionelle Investoren denen verantwortliches Investieren wichtig ist schließen Investitionen in fossile Brennstoffe mit entsprechender Toleranz aus. Kommt es aber dazu, dass diese Umsatzschwelle bei investierten Unternehmen gerissen zu werden droht, bleiben zwei Handlungsoptionen. 

Sie können zum einen still und leise de-investieren. Die Wertpapiere finden dann am Sekundärmarkt einfach andere Käufer. Das Unternehmen selbst wird möglicherweise nur etwas davon merken, wenn es sich bei den Veräußerungen um so exorbitant hohe Summen handelt, dass der Börsenkurs beeinflusst wird. Dies wird eher selten der Fall sein. Die Akteure setzen mit diesem Vorgehen zwar ihre Kriterien konsequent um, berauben sich aber der Chance, für ihre Werte, Ziele und langfristig angelegten Strategien offensiv einzutreten. 

Womit Handlungsoption zwei ins Spiel kommt. Diese besteht in einem dialog-orientierten Ansatz. Investierende können gegenüber dem entsprechenden Unternehmen thematisieren, was die veränderten Umsätze im Bereich fossiler Brennstoffe mit Blick auf ihre Fonds bedeuten. Der Vorteil: Es erfährt vom Ausschlusskriterium, den Umsatzschwellen und den dahinterstehenden Überlegungen. Die Investierenden eröffnen dem Unternehmen damit die Möglichkeit, die Argumente und eventuelle Auswirkungen, etwa auf die Reputation oder Investoren-seitiges Unterstützungspotenzial, kennen zu lernen und besser einschätzen zu können. 

Ist dieses Szenario ein bloßes Gedankenspiel? Keineswegs, denn genau dies ereignete sich jüngst bei Ørsted, dem traditionsreichen Energieunternehmen aus Dänemark, das sich in den letzten 15 Jahren von einem fossilen Megaemittenten zum Weltmarktführer bei Offshore-Windkraft mauserte. Der dänische Staat ist dort nach wie vor Mehrheitseigner und verdonnerte das Unternehmen aufgrund der durch den Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine bedingten Energiekrise dazu, seine Kohlekraftwerke weiterlaufen zu lassen und teils sogar wieder hochzufahren.

Infolge verdoppelte sich der anteilige Umsatz, den Ørsted 2022 mit Stromerzeugung auf Basis fossiler Brennstoffe verbuchte, auf vier Prozent. Julius van Sambeck, geschäftsführender Gesellschafter von Ethius Invest, nutzte auf der Hauptversammlung des Energiekonzerns im März 2023 in Kopenhagen sein Rederecht, um unter anderem auf das Ausschlusskriterium inklusive Umsatzschwelle zu verweisen und nach den Plänen zur Stromgewinnung für 2023 zu fragen.

Ørsted bekräftigte daraufhin, sich nach besten Kräften um möglichst niedrige fossile Umsätze bemühen zu wollen. Dies hänge allerdings auch von Faktoren wie dem Wetter und den Preisen für Windenergie ab. Denn wenn sich diese günstig entwickeln, können hohe Einnahmen aus Erneuerbaren Energien erwirtschaftet werden, was den Anteil der fossilen Energien am gesamten Umsatz reduzieren würde. Jedoch strebt das Energieunternehmen auch absolute Reduktionen an.

Denn der Kohleausstieg war bei Ørsted bereits lange ausgemachte Sache und sollte eigentlich 2023 abgeschlossen sein. Aufgrund der staatlichen Intervention musste das Unternehmen seinen Abschied von der Kohle nun auf 2025 verschieben. Nach Angaben des Unternehmens ist der Ausstieg Teil eines umfassenderen Klimakurses, den CEO Mads Nipper auch ganz offensiv vertritt. Ørsted wolle unter Beweis stellen, dass es auf lange Sicht keinen Zielkonflikt zwischen Nachhaltigkeit und finanzieller Wertschöpfung gebe, bekräftigt er. Bei Investoren wie Ethius Invest, die proaktiv mit Unternehmen zu Nachhaltigkeitsfragen in den Dialog treten, rennt er mit solchen Bekundungen offene Türen ein. 

Anlageprodukte:

Ethius Global Impact (DE000A2QCXY8 / DE000A2QCXZ5 / DE000A2QCX03 / DE000A2QCX11)

Die Ethius Invest Schweiz ist ein ethisch-nachhaltiger Vermögensverwalter und Initiator des Ethius Global Impact Fonds. Die Anlagephilosophie verfolgt das Prinzip eines konsequenten Nachhaltigkeitsansatzes. Der Nachhaltigkeitsanspruch stellt keine Ergänzung, sondern den Grundgedanken des Unternehmens dar.

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