EU-Taxonomie: auf dem Weg, aber noch nicht am Ziel
Eine einheitliche Taxonomie aufzustellen, erweist sich als besonders schwierig. Obwohl die EU-Kommission sich zunächst auf den „Green Deal“ mit seinen dringlichen Klimazielen konzentriert und die Dimensionen „S“ und „G“ derzeit noch komplett außen vorlässt, ist der Zeitplan unter Druck geraten.
Bisher liegen nur für zwei von sechs Umweltzielen die Spezifikationen vor, die von technischen Expertengruppen mit detaillierten Beschreibungen und Grenzwerten pro Wirtschaftsaktivität entwickelt wurden. Zum Beispiel wird im Detail erläutert, welche CO2-Grenzwerte eingehalten werden müssen. Durch diesen derzeitigen Fokus wird nur ein kleiner Teil aller Wirtschaftstätigkeit von der Taxonomie erfasst.
Im Fokus stehen zunächst ökologische Nachhaltigkeitsaspekte
-
Klimaschutz1
-
Anpassung an den Klimawandel1
-
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen2
-
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft2
-
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung2
-
Schutz gesunder Ökosysteme2
In einer idealen Welt wäre das System der Taxonomie – Kennzahlen zu den wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten – festgelegt: Unternehmen würden nach diesem einheitlichen Standard Kennzahlen zu ihrer Nachhaltigkeit veröffentlichen. Vermögensverwalter könnten diese Daten nutzen, um ihr Management von Nachhaltigkeitsrisiken daran auszurichten. Und sie könnten anhand dieser Kennzahlen über die mit spezifischen Strategien bzw. Fonds verbundenen Risiken berichten. Dies würde die Nachhaltigkeitseigenschaften von Fondsprodukten auf einheitliche Weise transparent machen. Berater könnten so schließlich geeignete Lösungen für die hinterfragten und festgestellten Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegern empfehlen.
Doch von dieser idealen Welt sind wir (noch) weit entfernt. Das liegt vor allem an der Komplexität des erforderlichen Regulierungssystems. Alle Einzelelemente dieses Systems durchlaufen verschiedene Entwicklungsphasen: Expertenteams erarbeiten Empfehlungen, es folgen Konsultationen mit Verbänden und Betroffenen in den einzelnen Ländern. Schließlich werden von der EU sogenannte delegierte Rechtsakte erlassen, die als Leitlinien für die nationalen Gesetzgebungen dienen. Dann muss noch der Gesetzgeber in Deutschland handeln. Dieses Vorgehen hat sich bei verschiedenen Teilen des EU-Aktionsplanes als unterschiedlich aufwendig erwiesen. Teils sind die Vorgaben der Regulierung bereits wirksam, teils werden sie noch erarbeitet. Insgesamt ist also das regulatorische Vollbild noch nicht erreicht.
Für die Anlageberatung ergeben sich daher aktuell besondere Herausforderungen. Denn sie muss sich schon heute im Kontext ESG-orientierter Beratung überzeugend positionieren – zu einer Zeit, da die Bedingungen, unter denen sie zukünftig handeln muss, noch in der Entwicklung sind.
Enge Nachhaltigkeitsvorgaben können das Produktangebot einschränken
Bei der Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen ist umsichtiges Erwartungsmanagement gefragt. Eine Festlegung etwa auf Produkte mit hohem Mindestanteil an „Investitionen nach EU-Taxonomie-VO“ führt zurzeit zu einem verengten Investmentuniversum. Die Rendite- und Risikopräferenzen des Anlegers könnten negativ beeinflusst werden. Investitionen mit „nachhaltigen Eigenschaften“ eröffnen das breiteste Anlagespektrum, mit dem sich diversifizierte Portfolios gestalten und Investmentziele Ihrer Kunden verfolgen lassen.3
1 1. Januar 2022
2 1. Januar 2023
3 Nachhaltige Eigenschaften sind für sich genommen nicht ausreichend für nachhaltig orientierte Investoren.
Zu den zwei weiteren Gesetzesinitiativen
Offenlegungsverordnung SFDR
Offenlegungspflichten für Produzenten/ Fondsgesellschaften, wenn ein Produkt mit Nachhaltigkeitseigenschaften beworben wird (Art. 6, 8, 9). Ab 1. Januar 2023 sind jährlich Berichte vorzulegen.
Ergänzung zur MiFID II DeIVO MiFID
Regelung der verpflichtenden Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger im Rahmen der Anlageberatung.
Wichtige Informationen
Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketing-Information. Die FIL Fondsbank GmbH (FFB) veröffentlicht ausschließlich produktbezogene Informationen und erteilt keine Anlageempfehlung/Anlageberatung. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Erträge. Der Wert der Anteile kann schwanken und wird nicht garantiert. Alle geäußerten Meinungen sind, falls keine anderen Quellen genannt werden, die der FFB. Diese Informationen dürfen - mit Ausnahme der zum Download bereitgestellten Dokumente und Grafiken - ohne vorherige Erlaubnis weder reproduziert noch veröffentlicht werden. Fidelity, Fidelity International steht für FIL Limited (FIL) und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften. Fidelity, Fidelity International, das FFB Logo und das F Symbol sind Marken von FIL Limited und werden mit deren Zustimmung verwendet. Möchten Sie in Zukunft keine weiteren Werbemitteilungen von uns erhalten, bitten wir Sie um Ihre schriftliche Mitteilung an den Herausgeber dieser Unterlage. Herausgeber: FIL Fondsbank GmbH, Postfach 11 06 63, 60041 Frankfurt am Main. Stand: 07.2022
MK14345
Inhalte für professionelle Anleger
Wichtiger Hinweis
Der Inhalt der folgenden Seiten wird ausschließlich für professionelle Anleger gemäß §67 Abs. 2 WPHG bzw. Finanzberater und Vertriebspartner bereitgestellt. Die Informationen berücksichtigen nicht die Anforderungen gem. §4 WpDVerOV an die Darstellung von Informationen für Privatanleger und sind daher nicht für Privatanleger geeignet. Falls Sie Privatanleger sind, sprechen Sie bitte Ihren Finanzberater an, um Informationen über die Produkte der Fondsgesellschaften auf den folgenden Seiten zu erhalten. Die FFB als auch die dargestellten Partner übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus der unberechtigten oder fehlerhaften Nutzung von Inhalten entstehen.
Ich habe die oben genannten Bedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese. Ich rufe Informationen dieser Website für meinen persönlichen Gebrauch ab. Mit der Auswahl „Professioneller Anleger“ bestätige ich, dass ich ein institutioneller Anleger oder Finanzintermediär bin.