Altersvorsorgereform
Chance für die unabhängige Beratung
Einstieg in den Kapitalmarkt
Altersvorsorgedepot nur ein Baustein im Vermögensaufbau
Auszahlplan sichert Bestände
Die FFB unterstützt Sie mit Vertriebsunterlagen
Jahrelang hat die Finanzdienstleistungsbranche sich dafür eingesetzt, den Kapitalmarkt stärker in das Vorsorgesystem einzubeziehen. Das Altersvorsorgereformgesetz nimmt sich dieses Themas nun an und man kann mit Blick auf den im Parlament verabschiedeten Entwurf sagen: Es handelt sich nicht nur um eine Neuauflage der Riester-Rente, sondern um einen Paradigmenwechsel in der staatlichen Förderung.
Lesen Sie in unsem INS!GHTS Magazin, was genau geplant ist, wie Sie dies zu Ihrer Chance machen und wie Fidelity globale Investmentkompetenz und jahrzehntelange Altersvorsorge-Erfahrung mit der Investmentplattform FFB zusammen bringt und eine integrierte, digitale Vorsorgelösung schafft.
Die Altersvorsorgereform Ihren Kunden erklären
Damit Sie Zeit für Ihr Kundengespräch haben, geben wir Ihnen gerne folgende Vertriebsunterlagen an die Hand.
- Kunden-Präsentation
- 5-seitiges Handout (pdf)
- Mailing-Vorlagen
- Social Post
- Beratungsgutschein
- FAQs von Kunden
- Artikel mit Grafiken
In Zielgruppen denken
Die Beweggründe und Bedürfnisse von Kunden sind unterschiedlich. Daher sollten Sie dies auch in Ihren Gesprächsansätzen berücksichtigen. Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen.
Zielgruppe Riester
Zielgruppe Familien
Zielgruppe Selbständige
Events, die Sie weiter bringen
Fundierte Einschätzungen renommierter Kapitalmarkt- und Investmentexperten sowie der persönliche Austausch mit führenden Fondsgesellschaften: Die FFB Fondsgespräche live bringen auch 2026 wieder wertvolle Impulse direkt in Ihre Region.
Neben den bekannten Fachvorträgen und Podiumsdskussionen werden wir Ihnen brandaktuell die Lösungen der FFB und von Fidelity zum Altersvorsorgedepot darstellen. Denn auch hier können Sie natürlich auf uns als Plattform bauen.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und seien Sie dabei!
FAQs
Grundzulage:
50 Cent pro Euro für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag
25 Cent pro Euro für 361,- bis 1.800 Euro Eigenbeitrag
→ maximale Förderung 540 Euro pro Jahr
Kinderzulage: 1 Euro pro Euro Eigenbeitrag bis 300 Euro pro Kind
Einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro fürVertragsabschlüsse vor dem 25. Geburtstag.
Beiträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei (Sonderausgabenabzug).
In der Auszahlungsphase gilt der individuelle Einkommensteuersatz (§ 22 Nr. 5 EStG)
Ja, es müssen mindestens 120 Euro im Kalenderjahr eingezahlt werden. Wird dieser Betrag in einem Kalenderjahr nicht erreicht, entfällt die staatliche Zulage für dieses Jahr vollständig. Es gibt keine einkommensabhängige Mindestbeitragsformel mehr wie im bisherigen Riester-System.
Ja, maximal 6.840 Euro pro Jahr in einen Altersvorsorgevertrag, davon werden bis zu 1.800 Euro gefördert.
Kunden können maximal zwei Altersvorsorgeverträge abschließen. Die Förderung erhöht sich dadurch nicht.
Die starren Beträge (300 Euro bzw. 185 Euro (je nach Geburtsjahr)) entfallen. Stattdessen gilt einheitlich: 1 Euro Kinderzulage pro gespartem Euro, maximal 300 Euro pro Kind bei 300 Euro Eigenbeitrag, unabhängig vom Geburtsjahr.
Ja, wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Außerdem wirkt der Zinseszins über einen längeren Zeitraum.
Zulässige Auszahlungsformen sind:
- Lebenslange Rente (konstant oder steigend)
- Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr
- optional mit anschließender Verrentung
- Hybridmodell (80 % Rente + 20 % variable Auszahlung)
- Einmalige Kapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase
Der Beginn der Auszahlungsphase kann frei gewählt werden, innerhalb eines Fensters von 5 Jahren (mit mindestens 3 Monaten Vorlauf). Der Beginn der Auszahlungsphase darf nicht vor dem 65. Geburtstag und nicht nach dem 70.Geburtstag starten.
Die FFB bietet ausschließlich den Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr an.
Zulässig sind ausschließlich regulierte Anlageinstrumente für Privatanlegende (Positivliste):
Im Standarddepot:
- OGAW-Fonds inkl. ETFs
Im Altersvorsorgedepot zusätzlich:
- Offene Publikums-AIFs
- ELTIFs (jeweils mit PRIIPs‑KID, maximale Risikoklasse 5)
- Bestimmte auf EUR lautende Staats- und staatsnahe Anleihen
Nicht zulässig: Einzelaktien, Kryptowährungen, gehebelte Produkte, Zertifikate.
Unmittelbar förderberechtigt sind u. a.:
- sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
- Beamte, Berufssoldaten,
- Landwirte, Künstler (KSK),
- Bezieher von ALG/ Krankengeld,
- Pflegepersonen,
- Helfer im Bundesfreiwilligendienst
- Gewerbetreibende (§ 15 EStG), Freiberufler (§ 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG) und
- Pflichtmitglieder berufsständischerVersorgungseinrichtungen.
Nicht berechtigt sind freiwillig Rentenversicherte (ohne weitere Kriterien), von der RV-Pflicht befreite Minijobber und Vollrentenbezieher.
Mittelbar Berechtigte (Ehegatte/eingetragene Lebenspartner) können eine Grundzulage erhalten, wenn der Partner unmittelbar förderberechtigt ist und sie selbst mindestens 120 Euro Mindesteigenbeitrag in ihren Vertrag einzahlen (maximal 175 Euro Grundzulage, kein eigener Sonderausgabenabzug).
Ja. Die starre Grundzulage von 175 Euro entfällt. Künftig sind bis zu 540 Euro Grundzulage/Jahr möglich (360 Euro × 50 Cent + 1.440 Euro × 25 Cent), plus 200 Euro Berufseinsteigerbonus, plus bis zu 300 Euro Kinderbonus. Voraussetzung: Mindesteigenbeitrag von 120 Euro/Jahr.
Option 1: Der bestehende Riester-Vertrag wird weitergeführt, da dieser Bestandsschutz hat.
Fazit: Der alte Vertrag mit bestehender Riester-Förderung läuft weiter.
Option 2: Zusätzlicher Abschluss eines Altersvorsorgedepots wobei der alte Riester-Vertrag ebenfalls weitergeführt wird. In diesem Fall gehen beide Verträge ins neue Förderregime über.
Fazit: neue, bessere Förderung mit bestehendem Riester-Vertrag und neuem Altersvorsorgedepot-Vertrag.
Option 3: Förderunschädlicher Wechsel des bestehenden Vertrages auf einen neuen Altersvorsorgedepot-Vertrag.
Fazit: neue, bessere Förderung mit neuem Altersvorsorgedepot-Vertrag.
- Eigenbeiträge und Zulagen sind abzugsfähig → Beiträge werden “aus dem Brutto” gezahlt (Günstigerprüfung durch das Finanzamt)
- Während der Ansparphase fallen keine Steuern auf Wertsteigerungen und Erträge an
- Kapitalerträge und Wertzuwächse des geförderten Kapitals werden erst in der Auszahlphase mit dem individuellen Steuersatz als Einkommen versteuert (keine Abgeltungssteuer)
- Ungefördertes Kapital sowie dessen Erträge werden nachgelagert und nach dem Prinzip der hälftigen Besteuerung des Unterschiedsbetrages (12/62-Regel) versteuert
PIA1413 | 08.2026