Clean Shares werden immer beliebter – das zeigt das ungebrochene Wachstum dieser Anteilklassen im Angebot und in den Depots. Bei der FFB stehen alle Services bereit, um diesem Trend in einem Vergütungsmodell mit Serviceentgelten für sich zu nutzen.

Clean Shares sind Anteilklassen aktiv gemanagter Fonds, mit denen keine Provisionen verbunden sind, weshalb auch die Managementgebühr vergleichsweise niedrig ausfällt. Deshalb sind Clean Shares für Anlegerinnen und Anleger zunehmend attraktiv, sie liegen im Trend. Und das ungebrochen.

Das bestätigen auch die aktuellen Zahlen der FFB: Innerhalb eines Jahres hat sich der Anteil von Clean Share Classes und ETFs im Angebot der FFB um rund 10 Prozent erhöht. Per Ende 2025 lag die Zahl von Fondsstrategien, die ohne Provision bei der FFB verfügbar sind, bei fast 4.400.

Aktuelle Liste verfügbarer Clean Shares und ETFs

Hier erhalten Sie eine schnelle Übersicht, welche provisionsfreien Fonds für Ihre Form der Zulassung bei der FFB verfügbar sind. Einfach hier herunterladen.

Wachsende Bedeutung in den Kundendepots

Doch nicht nur das Angebot wächst, sondern auch die Nachfrage. Das zeigt ein Blick in die Depotbestände bei der FFB.

Volumenanteil verschiedener Produktgruppen in Depots bei der FFB

Tortengrafik mit: 11%-Anteil für ETFs, 22%-Anteil für Clean Shares und 67%-Anteil von provisionszahlenden Produkten.

Quelle: FFB, Stand 31.12.2025

Im Vorjahresvergleich hat sich der Anteil von Produkten mit Provision über alle Depots hinweg um 5 Prozent verringert. Das ist insbesondere mit Blick auf den Depotbestand bemerkenswert, da sich hier Entwicklungen notwendigerweise langsamer niederschlagen.

Dieser Trend betrifft nicht nur Vermögensverwalter, die seit der Einführung von MiFID II ja ohnehin keine Provisionen mehr vereinnahmen dürfen. Auch in der Fondsvermittlung kommen Clean Share Classes und ETFs verstärkt zum Einsatz. Das wird deutlich, wenn man die Depots bei der FFB betrachtet, die von Fondsvermittlern nach § 34f mithilfe des Modellportfolio-Tools geführt werden. Rund 70 Prozent des Anlagevolumens besteht hier aus Produkten ohne Bestandsprovision. 5% mehr als noch vor Jahresfrist.

Welche Voraussetzungen bestehen für die Nutzung von Clean Share Classes?

Wer seiner Kundschaft Clean Shares anbieten möchte, muss allerdings immer zwei Arten von Voraussetzungen beachten. Erstens: Es sollte produktseitig geprüft werden, ob bestimmte Fondsstrategien auch Clean Share Classes im Angebot haben und für welchen Zielmarkt in der Fondsvermittlung oder Fondsvermögensverwaltung sie zugelassen sind. Manche Fondsgesellschaften beschränken das Angebot dieser Anlageklasse auf von der Bafin zugelassenen Vermögensverwaltungen nach § 15 WplG. Zwar steigt die Zahl der Clean Share Classes für Finanzanlagevermittler, eine Prüfung ist jedoch notwendig. Doch keine Sorge: Eine Liste mit bei der FFB verfügbaren Produkten ohne Provision mit der entsprechenden Zulassung finden Sie hier.

Zweitens: Beratungsseitig setzt das Angebot von Clean Shares voraus, dass Sie als Finanzanlageberater oder -beraterin ein anderes Entgeltmodell im Einsatz haben, das nicht auf Provisionen aus dem Produktverkauf setzt. Serviceentgelte bieten sich an, denn sie machen Ihre Beratungsleistung wirtschaftlich darstellbar. Das gemeinsame Ziel der möglichst erfolgreichen Depotentwicklung bringt auf diese Weise auch mehr Kostentransparenz für Ihre Kundschaft mit sich. (Video: „Warum Serviceentgelte das Modell der Zukunft sind.“)

FFB unterstützt bei Serviceentgelten

Die FFB macht eine Vergütung mit Serviceentgelten in der Praxis einfach. Denn die FFB übernimmt die Abwicklung des Inkassos der Serviceentgelte. Den ersten Schritt müssen Beraterinnen und Berater allerdings selbst gehen. Sie schließen einen schriftlichen Vertrag mit Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden über die Höhe der Serviceentgelte ab. Vertragsgegenstand sind Ihre Leistungen einerseits und die Entgelte, die Sie dafür erheben, andererseits.

Erst dann kann der zweite Schritt folgen: Sie schicken das von Ihren Kunden unterschriebene Formular der FFB, aus dem hervorgeht, dass für Sie ein Serviceentgelt in einer festgelegten Höhe auf das Fondsvermögen im jeweiligen Depot erhoben wird. Das entsprechende Formular finden Sie im Download-Center samt Kontaktadresse, an die das ausgefüllte PDF geschickt werden kann. Mehr zum Serviceentgelt und den Inkassoleistungen der FFB finden Sie hier.

Alternative: Provisionsrückvergütung

Angenommen, Sie erheben Serviceentgelte und haben ein Anlageprodukt gefunden, das perfekt ins Portfolio von Kundinnen oder Kunden passen würde. Der einzige Haken: Es ist für Sie nicht als provisionsfreie Anlageklasse verfügbar. Was tun? Auch für diesen Fall hat die FFB vorgesorgt und kann Ihnen Unterstützung anbieten. Und zwar in Form der Provisionsrückvergütung.

Der Vorteil: Alle bei der FFB gelisteten Fonds werden zugänglich – auch ohne Provisionzahlung an Sie als vermittlenden Berater.

Steuerliche Aspekte der Provisionsrückvergütung

Die Provisionsrückvergütung geht mit einem steuerlichen Nachteil für Angerinnen und Anleger einher. Die Rückvergütung gilt als Anlageertrag, deshalb muss Abgeltungssteuer abgeführt werden. Das eingesetzte Kapital verbleibt bei diesem Prozedere also nicht vollständig bis zur Entnahme im Fonds, wo es als Basis für Kapitalgewinne dienen könnte – wie das bei den Clean Shares der Fall ist.

Fazit

Der Trend zu Clean Shares und ETFs ist ungebrochen und das Angebot wie auch die Nachfrage wachsen. Das zeigt auch der Blick in die Depots bei der FFB. Die FFB unterstützt bei der praktischen Handhabung, wenn auch Sie Produkte ohne Provision anbieten möchten. Sie setzen noch nicht auf Serviceentgelte? Wie der Wechsel aus der Provisionsberatung hin zu Serviceentgelten genau funktionieren kann, erfahren Sie in der Online-Trainingsreihe mit dem Praxis-Kenner Karl-Heinz Schubkegel.

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Kennen Sie die verschiedenen Services, mit denen die FFB Ihre Beratungspraxis unterstützt? Erfahren Sie beispielsweise, wie Sie erfolgreiche Kundengespräche führen oder welche Termine wann im Jahr wichtig sind auf FFB Fondsgespräche.

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