Sie haben Kundinnen und Kunden, von deren Tod Sie und die FFB 2023 erfahren haben? Der gesetzliche Rahmen hat sich geändert. Deshalb müssen die Steuern für Nachlassdepots neu berechnet werden. Alles Wichtige – hier.

Wenn eine Kundin oder ein Kunde verstirbt, gehen alle vertraglichen Rechte und Verpflichtungen an die Erben über. So ist das auch mit der Geschäftsbeziehung zur FFB als Depotbank.

Während also alle Guthaben auf Konto und Depots und auch alle Einstellungen unverändert vom verstorbenen Erblasser an Erbinnen und Erben übergehen, ist die Situation steuerrechtlich anders. Denn aus steuerlicher Sicht sind Erblasser und Erben getrennt zu betrachten.

Wie kommt es zu Mehraufwand in der Berechnung?

Als depotführende Bank ist die FFB verpflichtet, eine Abgrenzung der Nachlässe zum Todestag vorzunehmen. Bis dahin gelten zum Beispiel eingerichtete Freistellungsaufträge und Verlusttöpfe der Verstorbenen. Ab dem Tag des Todes stehen diese steuerrechtlich den Erben nicht mehr zu.

In der Regel erfahren wir als Depotbank allerdings vom Tod einer Kundin oder eines Kunden mit deutlicher Verzögerung. So kann es vorkommen, dass Freistellungsaufträge und / oder Verlusttöpfe über den Tod des Erblassers hinaus in Anspruch genommen werden.

Die FFB muss dann als depotführende Bank Korrekturbuchungen vornehmen, was dazu führen kann, dass zu Unrecht freigestellte Erträge im Nachhinein versteuert werden müssen. All dies hat einen deutlich erhöhten Zeitaufwand zur Folge, der im Einzelfall nicht genau zu bemessen ist.

Wichtige Eckpunkte bei Nachfragen von Erben

  • Jahressteuerbescheinigung (Nachlasskonten): Werden zu einem späteren Zeitpunkt erstellt.
  • Mögliche Steuernachforderungen: Bestehen Steuernachforderungen, werden die Erben von der FFB angeschrieben und der Steuerzahlbetrag wird angefordert. Denn die FFB ist verpflichtet, diesen ans Finanzamt abzuführen.
  • Ausstehende Steuernachforderungen: Wenn Erben der Aufforderung zur Zahlung ihrer Steuerschuld an die FFB nicht nachkommen und den ausstehenden Betrag nicht überweisen, ist die FFB verpflichtet, dies beim Finanzamt anzuzeigen.

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