Ihre Leistung für Ihre Kundinnen und Kundinnen soll mithilfe eines Serviceentgelts entlohnt werden? Dann schließen Sie einfach eine Vereinbarung mit ihnen und beauftragen die FFB mit dem Inkasso – fertig. Hier alles Wichtige auf einen Blick.
Serviceentgelte, mit denen Sie Ihrer Leistung für Kundinnen und Kunden einen Wert geben, sind unumkehrbar der Entwicklungstrend in der Beratungsvergütung. Mit der FFB und ihrer Erfahrung in puncto Serviceentgelt aus mehr als 20 Jahren und über 200.000 Depots haben Sie einen Partner, der die Einrichtung von Serviceentgelten für Sie besonders einfach macht. Nur zwei Schritte sind erforderlich, um im Jahr 2025 durchzustarten:
Schritt 1: Vertrag mit Kundinnen oder Kunden
Weil das Serviceentgelt auf einer Vereinbarung mit Ihren Kundinnen und Kunden beruht (und nicht wie Provisionserlöse auf einer mit der Fondsgesellschaft), sollte es mit diesen vertraglich geregelt sein. Typischerweise enthält der Vertrag die Leistungen, die Sie erbringen bzw. zusichern (Anregungen im Video und die Höhe des Entgeltes (Entgeltsatz bezogen auf das betreute Fondsvermögen in Prozent p.a.).
Wichtig:
Wenn Kundinnen oder Kunden einen Mehrwertsteuerausweis auf die in Rechnung gestellten Serviceentgelt-Beträge benötigen, müssen Sie entsprechende Rechnungen ausstellen.
Schritt 2: Automatisches quartalsweises Inkasso durch die FFB
Sind Sie mit der Kundenseite einig, muss nur noch die FFB beauftragt werden. Dazu muss die Anzeige, dass Serviceentgelt für Sie auf das Fondsvermögen Ihrer Kundinnen und Kunden erhoben werden soll, mit Kundenunterschrift bei der FFB eingehen. Der einfachste Weg: Nutzen Sie die befüllbaren PDF-Formulare aus dem Formularshop im FFB Frontend. Wählen Sie dazu je nach Fall das Formular „Einrichtung Serviceentgelt“, „Portfolioantrag mit Serviceentgelt“ oder „Portfolioantrag mit Serviceentgelt und Einstiegsentgelt“ – und dann am besten unterschreiben lassen, als PDF einscannen und per E-Mail an auftrag@ffb.de senden.
Ab dann übernimmt die FFB die Inkassoaufgaben für Sie: Die Auszahlung der vereinbarten Serviceentgelte erfolgt quartalsweise an die Vermittlerzentrale, welche diese dann an Sie weiterleitet.
Durchführungswege für das Serviceentgelt-Inkasso
Quelle: FFB, Januar 2025. Darstellung nur zur Illustration.
Die FFB ermöglicht unterschiedliche Einstellungen dazu, wie das Serviceentgelt von Ihren Kundinnen und Kunden erhoben werden soll. Grundsätzlich voreingestellt ist, dass das Serviceentgelt durch den Verkauf von Fondsanteilen erhoben wird. Verfügt Ihre Kundin oder Ihr Kunde über ein FFB FondsdepotPlus kann abweichend von dieser Voreinstellung auch die Erhebung durch Belastung des Abwicklungskontos eingestellt werden. Der Vorteil: Das Depot wird in seiner Wertentwicklung nicht angetastet. Der Nachteil: Es muss auf eine regelmäßige Deckung des Abwicklungskontos geachtet werden. Bitte darauf achten, dass gewünschte Änderungen des Inkassoweges rechtzeitig vor Ende des abzurechnenden Quartals online unter dem Navigationspunkt „Vermittlerentgelte“ im jeweiligen Depot erfasst werden.
Wird das Serviceentgelt durch den Verkauf von Fondsanteilen erhoben, werden standardmäßig zunächst Anteile der risikoärmsten Fonds im Depot verkauft (z. B. Geldmarkfonds). Bei mehreren Fonds mit derselben Risikoeinstufung entscheidet die nummerische bzw. alphanumerische Ordnung der WKNs.
Sie können auch von dieser Voreinstellung abweichen. Stellen Sie dazu im Frontend auf Depotebene unter dem Navigationspunkt „Entgelte“ ein, welche Fondsanteile präferiert verkauft werden sollen, um das Serviceentgelt für Sie zu erlösen. Sollte das Fondsvolumen nicht ausreichen, wird dennoch die „Standardlösung“ angewendet.
Wichtiger Hinweis:
- Wenn das errechnete Serviceentgelt Mangels Bestand (im Depot oder auf dem Abwicklungskonto) nicht (vollständig) erhoben werden kann, buchen wir das Abwicklungskonto ins Soll und machen nach 10 Tagen den automatischen Sollsaldenausgleich zu Lasten des Referenzkontos. Die Vermittlerzentrale erhält hierüber eine Abrechnung bzw. Auflistung.
Die Höhe Ihres Serviceentgelts je Quartal
Die Abrechnung und das Inkasso Ihres vereinbarten und bei der FFB angezeigten Serviceentgelts erfolgt je Quartal. Berücksichtigt werden nur Entgelte ab einem Gegenwert von 2,50 EUR pro Depot und Quartal.
Berechnung der Höhe des Entgelts je Quartal
1 Durchschnittlicher Bestand = ∑ täglich bewerteter Bestand (ggf. auch mit Tageswerten von 0, wenn Entgelt erst im Laufe des Quartals eingerichtet wird) / Anzahl der Tage der Abrechnungsperiode, für die das Depot dem Vermittler zugeordnet war.
2 Genaue Anzahl der Tage in der Abrechnungsperiode, unabhängig von der Depotzuordnung
3 In Schaltjahren erfolgt die Bewertung auf Basis von 366 Tagen
Mithilfe der Formel wird je Quartal die Höhe des Serviceentgelts ermittelt, die sich am Durchschnitt des Wertes des Fondsbestands im Depot über das Quartal orientiert.
Wichtige Hinweise:
- Vermögen in VL-Verträgen sind während der Festlegungsfrist von der Berechnung ausgeschlossen.
- Serviceentgeltsätze > 2,50 % erfordern immer eine Rücksprache und werden nicht automatisch ausgeführt.
Serviceentgelt: Überblick gewinnen, ändern oder löschen
Übersicht für Sie: Der hinterlegte Vermittlerentgeltsatz wird Ihnen direkt in der Depotübersicht im jeweiligen einzelnen Depot angezeigt. Wenn Sie sich einen Überblick verschaffen wollen, können Sie sich alle Vermittlerentgelte in ihrer Zuordnung zu einzelnen Kunden im Frontend der FFB unter dem Navigationspunkt „Bestandsauswertung / Depotkonditionen“ anzeigen lassen. Auch ein offline bearbeitbarer CSV-Download ist in der „Kundensuche“ möglich.
Übersicht für Ihre Kundinnen und Kunden: Erfolgt das Inkasso des Serviceentgelts über den Anteilverkauf von Fonds im Depot, wird das Serviceentgelt in der Fondsabrechnung ausgewiesen. Bei Inkasso vom Abwicklungskonto erscheint es in dem nächstfolgenden Kontoauszug.
Serviceentgelt-Inkasso ändern oder löschen: Änderungen oder Löschungen des Auftrags zum Entgelt-Inkasso können „per sofort“ oder zu einem bestimmten Datum in der Zukunft wirksam an die FFB gegeben werden. Für Löschungen oder Reduzierungen des Entgeltsatzes genügt die Unterschrift des Vermittlers. Eine Löschung kann formlos erfolgen. Noch leichter geht eine Löschung des Auftrags zum Inkasso online, nach Log-in ins Frontend der FFB.
Kosten für die Inkassoleistung der FFB
Die Kosten für das Inkasso durch die FFB berechnen sich pauschal je Depot. Sie werden durch die jeweiligen Vermittlerzentralen in Rechnung gestellt. Ihre Höhe kann vorab bei den Vermittlerzentralen erfragt werden.
Video
Wieso Serviceentgelte das Vergütungsmodell der Zukunft sind erfahren Sie in unserem Video.
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