Die regulatorischen Anforderungen vor dem Kauf komplexer Finanzprodukte haben sich deutlich verschärft. Ein neuer Online-Prozess stellt die Einhaltung der Vorgaben sicher – erfahren Sie hier alles Wichtige, um Rückfragen Ihrer Kunden souverän zu beantworten.

Als depotführende Bank müssen wir zukünftig sicherstellen, dass wir die Kenntnisse und Erfahrungen in der jeweiligen Fondskategorie frühzeitig erfassen, um die Kundinnen und Kunden ggf. durch einen erläuternden Warnhinweis vor dem Kauf von Wertpapieren zu schützen.

Um diesen strengeren Vorgaben1 gerecht zu werden und um sicherzustellen, dass Ihre Kundinnen und Kunden, die auch Kunden der FFB sind, die Angemessenheitsbeurteilung einfach und schnell durchführen können, werden wir diese ab dem 05. Juli 2023 daher online anbieten. Bisher erfolgte dies in Papierform.

Abgefragt werden die folgenden fünf Fondskategorien:

  • Alternative Investmentfonds (AIF) – Rohstofffonds
  • Alternative Investmentfonds (AIF) – Immobilienfonds
  • Alternative Investmentfonds (AIF) – Sonstige (z.B. Private Equity Fonds, Dach-Hedgefonds)
  • Strukturierte OGAW-Fonds (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren)
  • OGAW-Fonds deren Zielmarkt erweiterte Kenntnisse erfordert (gemäß dem deutschen Zielmarktkonzept)

Zudem erhalten Kundinnen und Kunden ab diesem Zeitpunkt je nach Kenntnisstand und Erfahrung in der jeweiligen Fondskategorie bei jedem Kauf einen Warnhinweis (weitere Details dazu weiter unten). Einschränkungen beim Handel gibt es keine - sie und ihre Kundinnen und Kunden können weiterhin alle Fonds kaufen. Dies gilt auch, wenn die Angemessenheitsbeurteilung noch nicht abgeschlossen ist. Kundinnen und Kunden, die allein im Rahmen einer Vermögensverwaltung betreut werden, müssen diesen Test selbstverständlich nicht durchführen und erhalten auch keine Warnhinweise.

Wurden Fondsanteile einer Fondskategorie erworben, für die nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt wird, um die besonderen Risiken richtig einschätzen zu können, dürfen diese weiterhin gehalten oder verkauft werden. Akzeptiert der Kunde den Warnhinweis, können auch weiterhin Anteile gekauft werden.  

Diesen Test durchlaufen Ihre Kunden

Beim Einloggen in das Online-Konto erhalten alle Kunden einen Hinweis, dass Sie die Angemessenheitsbeurteilung durchlaufen müssen. Solange der Kunde diese überspringt oder abbricht, wird er bei jedem Login erneut darauf hingewiesen. Die FFB bietet die Angemessenheitsbeurteilung allen Kunden an, auch wenn keine Fonds der im Test abgefragten Kategorien im Portfolio enthalten sind. 
Das Ergebnis des Tests wird dem Kunden unmittelbar nach der Beantwortung der letzten Frage der Angemessenheitsbeurteilung angezeigt. Dabei wird für jede betroffene Fondskategorie eine individuelle Beurteilung der Kenntnisse und Erfahrungen auf Basis der gemachten Angaben vorgenommen und als Ergebnis pro Fondskategorie ausgewertet. 

Um ein positives Ergebnis zu erzielen, müssen mindestens ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse vorhanden sein.2 Umfassende Erfahrungen können dabei mangelnde Kenntnisse ausgleichen und insgesamt zu einem positiven Ergebnis führen. Das Ergebnis wird dem Kunden zusätzlich in sein elektronisches Postfach eingestellt. 

Umfangreiche Kenntnisse: Voraussetzung ist, dass der Kunde über ein fachspezifisches Studium mit fachspezifischer Berufspraxis (mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Anlagevermittlung oder Anlageberatung) und/oder eine berufliche Aus-/Weiterbildung verfügt, die annehmen lassen, dass er die Risiken der angebotenen Produkte der FFB angemessen beurteilen kann. Auf Basis dieser Angaben kann er bestätigen, dass er über umfangreiche Kenntnisse der Funktionsweise und Risiken aller fünf betroffenen Fondskategorien verfügt.  

Ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen: Voraussetzung ist, dass der Kunde aufgrund seiner bisherigen Transaktionsanzahl und dem Transaktionsvolumen in der jeweiligen Fondskategorie ausreichende Erfahrung und Kenntnisse der Risiken aufweist. Bei ausreichenden Kenntnissen und Erfahrungen wird davon ausgegangen, dass er die Risiken einer Anlage in der jeweiligen Fondskategorie angemessen beurteilen kann. 

Nicht ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen: Der Kunde weist aufgrund seiner bisherigen Transaktionsanzahl und dem Transaktionsvolumen in der jeweiligen Fondskategorie keine ausreichende Erfahrung auf. Es wird davon ausgegangen, dass er die Risiken einer Anlage in der jeweiligen Fondskategorie nicht angemessen beurteilen kann. 

Mindestens alle 3 Jahre neu

Als depotführende Bank sind wir regulatorisch verpflichtet, die Daten unserer Kundinnen und Kunden aktuell zu halten. Alle Kundinnen und Kunden erhalten deshalb drei Jahre nach der letzten Erfassung beim Login in ihr Kundendepot eine automatische Erinnerung zur Aktualisierung der Angaben. Die zuletzt gemachten Angaben werden angezeigt und die Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und Erfahrungen zu bestätigen oder zu ändern. Letzteres hat gegebenenfalls Auswirkungen auf das Ergebnis der Angemessenheits-beurteilung. Wird keine Aktualisierung vorgenommen, behält das bisherige Ergebnis seine Gültigkeit. 

Unter „Persönliche Daten“ kann der Kunde jederzeit einsehen, wann und mit welchem Ergebnis er zuletzt eine Angemessenheitsbeurteilung durchgeführt hat. Eine freiwillige Wiederholung ist frühestens drei Monate nach der letzten Eingabe möglich.

Warnhinweise – wie und wann? 

Die Warnhinweise sind für jedes Szenario (z.B. Einzeldepot, Gemeinschaftsdepot, beide Depotinhaber sind nicht angemessen oder nur einer) spezifisch. Je nach Art der Auftragserteilung unterscheiden sich auch die Abläufe für die Warnhinweise. 

  • Online-Transaktion mit TAN: 
    Der Warnhinweis wird bei der Auswahl des Fonds angezeigt, sofern dieser der Angemessenheitsbeurteilung unterliegt und keine ausreichenden Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen oder wir diese nicht beurteilen können, da die Angemessenheitsbeurteilung noch nicht durchlaufen wurde. Bei mehreren Fonds oder betroffenen Fonds in einer Modellportfoliostruktur werden entsprechend mehrere Warnhinweise angezeigt. Der Kunde kann erst fortfahren, nachdem er bestätigt hat, dass er den Warnhinweis verstanden hat und die Transaktion nach eigenem Ermessen durchführen möchte. Nach Abschluss der Transaktion erhält der Kunde eine PDF-Datei mit dem Warnhinweis in seine Postbox.
-
  • Online-Transaktion mit Druckformular:
    Analog „Online-Transaktion mit TAN“. Auf dem Druckformular erscheint der Warnhinweis erneut und der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er mit seiner Unterschrift bestätigt, den Warnhinweis verstanden zu haben und die Transaktion nach eigenem Ermessen durchführen zu wollen. Das Warn-PDF wird erst nach der Erfassung durch die FFB in die Postbox eingestellt. 
     
  • Turnusmäßige Warnung: 
    Bei Sparplanausführung, der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (VL-Pläne) und automatischem Rebalancing wird der Kunde turnusmäßig vor jeder Transaktion per PDF-Datei in seiner Postbox gewarnt.
 

1 Die ESMA hat am 12. April 2022 neue Vorgaben zur Angemessenheitsbeurteilung erlassen. Diese wurden von der BaFin zum 30. Juni 2023 vollständig in die für uns geltende MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten) übernommen. Insgesamt werden in 13 Leitlinien u.a. die Durchführung der Bewertung, die Informationspflichten, die Kommunikation (insbesondere zu Warnhinweisen) und die Art und Weise der Einholung von Kundeninformationen wesentlich detaillierter vorgegeben, als dies in der alten Verordnung zu lesen war. Als Bafin-reguliertes Kreditinstitut muss die FFB die Anforderungen entsprechend umsetzen.

2 Sowohl das WpHG als auch die FinVermV verwenden die Klassifizierung „ausreichende“ und „nicht-ausreichende“ Kenntnisse.

Fragen und Antworten

Nein, die Angemessenheitsbeurteilung ist eine Vorgabe der Finanzaufsichtsbehörde und somit verpflichtend. Selbstverständlich kann der Kunde die Angaben verweigern. Die FFB wird jedoch weiterhin versuchen, die Daten zu erheben, um Ihren Verpflichtungen nachzukommen. Das bedeutet, dass das Pop-up zur Erinnerung an den Test nach dem Login sowie die Warnhinweise weiterhin angezeigt werden.

Für Kundinnen und Kunden, die einer klassischen Vermögensverwaltung unterliegen, mit geeigneter Gegenpartei oder professionelle Anleger ist eine Angemessenheitsbeurteilung nicht erforderlich. Für alle anderen ist sie verpflichtend.

Die FFB beurteilt alle Transaktionen gleich. Die Transaktion im Rahmen eines Plans führt daher ebenfalls zu einer Angemessenheitsbeurteilung und zur Erstellung eines Warnhinweises ins Postfach. Für Sparpläne hat die Verordnung keine Ausnahmen formuliert.

Ja, der Warnhinweis wird ins Postfach der Kundin bzw. des Kunden gestellt und ist dort direkt einsehbar.

Keine, denn die Regulierung ist jeweils getrennt zu sehen. Die Einschätzung der Erfahrungen und Kenntnisse des Kunden zu einem Fonds/einer Fondskategorie könnten daher zwischen den Parteien voneinender abweichen. Grundlegend kann der Kunde immer auf eigenen Wunsch kaufen. Die Regulation schreibt heute nicht vor, Geschäfte zu unterbinden, wenn das Ergebnis "nicht ausreichende" Erfahrungen und Kenntnisse anzeigt.

Nein, eine gesonderte aktive Kommunikation an alle Kundinnen und Kunden ist nicht vorgesehen, da der Hinweis bereits in den AGB in Kapitel 3 enthalten ist. Ein Hinweis auf die Angemessenheitsbeurteilung erfolgt nach dem Online-Login und der Fragebogen selbst beinhaltet zahlreiche Informationen.

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