Mit den Änderungen von AGB und PLV werden die Leistungen der FFB für Ihre Kundinnen und Kunden noch attraktiver. Eine aktive Zustimmung ist dennoch gesetzlich vorgeschrieben. Hier finden Sie die wichtigsten Termine.

Veränderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und ein neues Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) stehen für alle Kundinnen und Kunden der FFB vor der Tür. Sie kennen das schon aus dem Jahr der letzten Änderungen 2022: Der Gesetzgeber verlangt eine aktive Zustimmung – und das, obwohl die Leistungen der FFB noch besser und kostengünstiger werden.

Gute Nachrichten für Ihre Kundinnen und Kunden

Zum Stichtag am 09. Juli 2025 gelten Änderungen, die vor allem geringere Kosten und mehr Möglichkeiten bedeuten:

  • Die Depotentgelte werden günstiger – und künftig gibt es zum günstigsten Preis nur noch das FondsdepotPlus, das aufgrund des integrierten Abwicklungskontos maximale Flexibilität ermöglicht.
  • ETF-Handel wird günstiger und direkter. Für Kundinnen und Kunden mit FondsdepotPlus, die selbstständig online handeln, bieten wir zukünftig zudem die Möglichkeit zum ETF-Direkthandel (außerbörslich) an.

Alle neuen Vertragsunterlagen sind ab dem Stichtag im Formularshop der FFB verfügbar.

Zustimmung zwingend erforderlich: Das können Sie tun

AGB und PLV sind die Voraussetzungen dafür, dass die FFB ihre Dienstleistungen für Ihre Kundinnen und Kunden erbringen kann. Sie kennen das bereits von den AGB-Änderungen im Jahr 2022: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April 2021 für alle Zukunft entschieden, dass dazu eine aktive Zustimmung erforderlich ist – selbst wenn Kundinnen und Kunden bessergestellt werden. Auch in Ihrem Interesse ist es also wichtig, dass alle Ihre Kundinnen und Kunden den neuen Vertragsbedingungen zustimmen. Verschaffen Sie sich einen Überblick, wessen Zustimmung noch aussteht. Dazu bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Informationen erhalten Sie über Daten Ihrer Vermittlerzentrale
  • Starten Sie eine Sonderauswertung in FFB Frontend

Aus der Sonderauswertung können Sie dann übrigens direkt tätig werden. Denn für Kundinnen und Kunden, deren Zustimmung noch aussteht, wird ein E-Mail Template bereitgestellt. Mit dessen Hilfe können Sie per Knopfdruck auf einfache Weise noch einmal um deren Zustimmung bitten.

Mehr Leistung

Wie Ihre Kundinnen und Kunden zustimmen können

Wir haben die Zustimmung für Ihre Kundinnen und Kunden besonders einfach gemacht. Grundsätzlich haben sie drei bequeme Möglichkeiten: mit einem personalisierten QR-Code auf dem Anschreiben im Onlinepostfach, mit einem Erinnerungs-Pop-Up nach dem Login und über eine dafür vorgesehen Webseite.

Nutzen Sie die zentrale Info-Webseite

Auf unserer zentralen Informationsseite „Aktion: Aktive Zustimmung“ finden Sie komprimiert und jederzeit aktuell alle erforderlichen Informationen. Sie können bei der Zustimmung auch jederzeit ab Mitte Juli 2025 selbst aktiv werden. Nutzen Sie Nachfragen oder andere Gesprächsanlässe, um Ihren Kundinnen und Kunden die erforderliche Zustimmung noch leichter zu machen. Mit der 10-stelligen Depotnummer zur Hand können Sie die Zustimmung auch mit Ihren Kundinnen und Kunden gemeinsam erledigen. Alle Informationen erhalten Sie unter:

Aktion: Aktive Zustimmung

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