
SFDR: Ein Schritt zu mehr Transparenz für Anleger
Die SFDR ist für die Beratung eine Chance und ein echter Meilenstein in Bezug auf ESG-Transparenz. Erfahren Sie, was sie schon heute leistet, wie sie weiter ausgebaut wird – und wo sie dennoch zu kurz greift.
Die kurz „Offenlegungsverordnung“ genannte SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) ist Teil des EU-Aktionsplanes zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Sie ist ein wesentlicher Aspekt der ESG-Regulierung der EU und für die Beratung eine Chance: als echter Meilenstein in Bezug auf ESG-Transparenz und für eine bessere Orientierung in dem großen Universum verfügbarer Fondsprodukte.
„Level 1“ seit 2021
Seit 10. März 2021 ist die erste Stufe („Level 1“) der SFDR in Kraft. Nach ihr müssen die Fondsgesellschaften ihre Fonds in eine von drei Kategorien einstufen.
„Level 2“ ab Mitte 2022
Ab 1. Juli 2022 – und damit sechs Monate später als ursprünglich geplant – sollen auch die tatsächlichen Nachhaltigkeitswirkungen einer Fondsanlage transparent nachvollziehbar werden.
Level 1: SFDR für die erste Übersicht
Wenn Fonds nach Artikel 8 oder 9 eingeordnet sind, können Anleger sicher sein, nachhaltig im Sinne der SFDR zu investieren. Die Art und Weise, wie ESG-Überlegungen in den Investmentprozess integriert werden, wird von den Fondsgesellschaften veröffentlicht.
Level 2: zweite SFDR-Stufe ab Mitte 2022
Ab 2022 müssen die Fondsanbieter zusätzlich über die Auswirkung ihrer Anlagestrategie in Bezug auf ESG-Kriterien in einem Reporting Auskunft geben. Damit soll auch die tatsächliche Nachhaltigkeitswirkung einer Fondsanlage transparent nachvollziehbar werden. An den Vorgaben zu den veröffentlichten Details und Reporting-Größen wird noch gearbeitet. Ab Mitte 2022 sollte aber die SFDR-Klassifizierung die Einordnung von Investmentprozessen mit der Dokumentation ihrer Wirkung auf das Portfolio verbinden, was in der Vergangenheit einerseits durch ESG-Siegel und andererseits durch ESG-Fondsratings jeweils nur einzeln möglich war.
Nachhaltigkeit wird enger gefasst — kommt das „Verbändekonzept“?
Leider ist die SFDR mit ihren Klassifizierungen auch in ihrer zweiten Ausbaustufe nicht der alleinige Gradmesser dafür, was als nachhaltig gelten darf. Die am 2. August 2021 veröffentlichte Delegierten-Verordnung der EU-Kommission zu MiFID II stellt ab August 2022 hohe Anforderungen an die verpflichtende Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegern. Diese Anforderungen werden den Begriff der Nachhaltigkeit selbst neu und schärfer definieren als die SFDR. Lesen Sie hier, wie Berater dennoch Ihren Kunden mit einer belastbaren Brückenlösung verlässlich auf auch künftig als nachhaltig geltende Investmentprodukte hinweisen können.
Weitere wichtige Aspekte
1. Regulierung überblicken
Die Ziele des Plans zeigen eines ganz klar: Regulierungsmaßnahmen unter den Stichworten „Taxonomie“, „SFDR“ und „Ergänzung zu MiFID II" betreffen die Anlageberatung massiv.
3. Anlageberatung auf Nachhaltigkeit ausrichten
Wer als Berater auf Nachhaltigkeitskriterien bei der Geldanlage achtet, kann die Widerstandskraft der Portfolios seiner Kunden stärken, die Rendite verbessern und Risiken reduzieren.
Alles Wichtige zur ESG-Regulierung
Nachhaltiges Investieren ist die Zukunft. Die ESG-Regulierung entwickelt den Rahmen dafür. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand und die geplanten nächsten Schritte.
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