Anleger sollen schon beim Fondsnamen wissen, ob sie es wirklich mit einem nachhaltigen Fonds zu tun haben. Die wichtigsten Aspekte, wie die ESMA die Regeln für Produktnamen verschärft hat und wie Sie informiert werden.

„Nachhaltig“, „sustainable“, „Transformation“, „SRI“ oder „ESG“: Solche und andere nachhaltigkeitsbezogenen Begriffe finden sich seit Jahren verbreitet in Fondsnamen wieder. Die ESMA (als European Securities and Markets Authority die für Fonds auf europäischer Ebene zuständige Aufsichtsbehörde) hat im Sommer 2024 neue Leitlinien veröffentlicht, welche die Grenzen für die Verwendung solche Begriffe genauer und enger definieren. 

Das Ziel: Anlegerinnen und Anleger sollen schon beim Namen des Fondsproduktes genau erkennen, dass dieses tatsächlich nachvollziehbar in Wertpapiere investiert, die den jeweiligen Nachhaltigkeitsanforderungen genügen. Diese Leitlinien beziehen sich auf typische Aktien-, Anleihen- oder Mischfonds (OGAWs) ebenso wie auf alternative Investmentfonds (AIFs) oder ELTIFs.
 

Die wichtigsten Daten

  • 21. August 2024: Veröffentlichung der Leitlinie
  • 21. November 2024: Inkrafttreten für neu aufgelegte Fonds
  • 21. Februar 2025: Anwendung auf Fonds mit Auflegung vor 21. November 2024

Leicht zu merken: Die 80 %-Regel

Anlegerinnen und Anleger sollen sich darauf verlassen können, dass mindestens 80 % auf Anlagen entfallen, die zur Erfüllung ökologischer oder sozialer Merkmale oder nachhaltiger Anlageziele geeignet sind. Je nachdem, ob die Fondsnamen, transformations- oder umwelt-/auswirkungs- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe enthalten, gelten noch einmal weitere Anforderungen (Details: Hier). In den Strategien der jeweiligen Fonds muss offengelegt werden, wie sie diese Anforderungen erfüllen wollen.

Bestandsfonds: zwei Wege der Anpassung möglich

Sollten Fonds, die vor dem 21. November 2024 aufgelegt wurden, den von der ESMA veröffentlichten Anforderungen nicht genügen, haben die Produktgesellschaften in der Regel zwei Möglichkeiten: Sie können den Fondsnamen abändern und im Lichte der Leitlinie kritische Bestandteile modifizieren bzw. streichen. Häufiger wird sicher allerdings der zweite Weg eingeschlagen werden. Dazu muss die im Fondsprospekt veröffentlichte Strategiebeschreibung entsprechend modifiziert werden, um den Anforderungen der ESMA-Leitlinie zu genügen. Da es sich jeweils um Prospektänderungen handelt, hält Sie die FFB darüber für alle bei der FFB verfügbaren Fonds umgehend mit FFB FondsSpotNews informiert.

Immer aktuell informiert:

FFB FondsSpotNews

Die FondsSpotNews halten Sie über alle Änderungen von Fondsnamen und in den Fondsprospekten informiert. Auch Ausgaben der FondsSpotNews aus der Vergangenheit können Sie jederzeit abrufen: Im Frontend der FFB finden Sie diese unter „Produktservice > Fondsnews“.

Strategien für Ihre Kundenportfolios:

Unsicherheit ist sicher | PIMCO

Unsichere globale Konjunkturaussichten und hohe Aktienbewertungen bieten Anle…


PIMCO

PIMCO

Experten-Gastbeitrag

Wie passive Finanzflüsse aktive Fonds begünstigen | DPAM

In einem Markt, der von passiven Anlagestrategien und erhöhter Volatilität ge…


DPAM

DPAM

Experten-Gastbeitrag

Duration hat ihren Schrecken verloren | DWS

Am Anleihemarkt spricht das Chance-Risiko-Profil für Engagements in mittlere …


DWS

DWS

Experten-Gastbeitrag