Ihr Top-Neukundenangebot im November und Dezember: kein Depotführungsentgelt bei der FFB bis Jahresende! Mit dem Versand des Startpassworts sind Ihre Kundinnen und Kunden im Handumdrehen startklar.
Machen Sie Ihren Kundinnen und Kunden ein frühzeitiges „Weihnachtsgeschenk“: Für Depots, die im November und Dezember dieses Jahres neu eröffnet werden verzichten wir auf das Entgelt für die Depotführung im Jahr 2023!
Damit es mit dem Investment auch schnell losgehen kann, nutzen Sie mit Ihren Kundinnen und Kunden den Online-Depotantrag – mit der extra-schnellen Identifikation per Videochat.
Startpasswort: direkt reibungslos starten!
Mit dem Startpasswort der FFB, das Kunden:innen mit dem Willkommensbrief erhalten, können diese ihren persönlichen Benutzernamen und ihre persönliche PIN selbst festlegen. Ein Versand von PIN und TAN-Liste entfällt. Einfach mit dem Startpasswort unter www.ffb.de/start einloggen. Auch das mobileTAN-Verfahren kann dann von Ihren Kundinnen und Kunden unmittelbar aktiviert werden.
Bitte beachten: Das Startpasswort ist 28 Tage gültig. Danach verfällt es. Es sollte also am besten sofort eingesetzt werden.
Wichtig für einen guten Start
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Die Mobilfunknummer muss aktuell und korrekt sein. Daher prüfen Sie diese Nummer bitte sorgfältig.
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Stellen Sie sicher, dass die Adresse auf dem Depoteröffnungsantrag mit der Adresse auf dem Legitimationsdokument übereinstimmt, da wir bei abweichender Adresse den Antrag leider zurückgeben müssen. Die Ausweiskopie sollte zudem gut lesbar sein (Hinweis im PDF-Download).
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Stellen Sie sicher, dass das Referenzkonto nur auf den/die Depotinhaber:innen bzw. den/die gesetzlichen Vertreter lautet.
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Log-In bei der FFB zwingend: Uns ist bewusst, dass Berater:innen auch die Online-Portale der Pools für ihre Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen. Dennoch ist ein Log-In der Kunden:innen direkt bei der FFB rechtlich unumgänglich, um persönliche Daten zu überprüfen bzw. zu ergänzen und einmalig die Angemessenheitsbeurteilung durchzuführen. Denn für das Depot besteht immer ein Vertrag mit der FFB: Das bedeutet auch, dass die FFB zum Einholen der Angemessenheitsbeurteilung verpflichtet ist und etwa bei künftigen Änderungen der AGB eine Zustimmung gegenüber der FFB gegeben werden muss – und die erfolgt ausnahmslos online.
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