Von wenigen genutzt, aber Kostentreiber zu Lasten aller: Fondsanteilskäufe und Währungskonvertierungen über das Sonderkonto der FFB enden mit dem März 2024. Das sind die Alternativen für betroffene Kundinnen und Kunden.

Vielleicht wussten Sie es gar nicht, oder Sie gehören zu den wenigen, die von einer Sonderregelung für Ihre Kundinnen und Kunden Gebrauch machen: Bisher war es in Ausnahmefällen möglich, Fondsanteilskäufe per Überweisung oder Dauerauftrag auf das Sonderkonto der FFB zu beauftragen. 

Da dieses Vorgehen mit hohem Aufwand verbunden ist, um regulierungskonform durchgeführt zu werden, und dieser Aufwand sich in den Kosten für alle Kundinnen und Kunden der FFB niederschlägt, wird diese Option mit dem 1. April 2024 nicht mehr angeboten werden. Sollten danach noch entsprechende Beträge auf dem Sonderkonto eingehen, erfolgt eine automatische Rücküberweisung. Ihre Kundinnen und Kunden werden selbstverständlich auf dem Postweg über die Rücküberweisung informiert.

Wichtig: Einzahlungen auf das Sonderkonto im Zuge von VL-Sparverträgen sind von der veränderten Regelung nicht betroffen.

Komfortabel und einfach: Das sind die Alternativen

Niemand, der darauf Wert legt und den „Überblick über Fondskäufe gern vom Girokonto bei seiner Hausbank aus“ behält, muss darauf allerdings künftig verzichten. Dafür stehen alternative Möglichkeiten zur Verfügung, die im Onlinezugang für Ihre Kundinnen und Kunden eingerichtet werden können.

  1. Für Anlegende mit einen FFB Fondsdepot: Kundinnen und Kunden mit einem FFB Fondsdepot haben die Möglichkeit, Kaufaufträge zu tätigen oder Sparpläne einzurichten, deren Beträge dann per Lastschrift von der Referenzbankverbindung eingezogen werden.
  2. Für Anlegende mit einen FFB FondsdepotPlus: Zusätzlich zu der unter 1. beschriebenen Möglichkeit sind auch Überweisungen oder Daueraufträge zu Gunsten des im FFB FondsdepotPlus integrierten Abwicklungskontos möglich. In Verbindung mit einem Sparplan zu Lasten dieses Abwicklungskontos in derselben Höhe, wird der gleiche Effekt wie mit der früheren Sonderregelung erzielt.

Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Beträge rechtzeitig vor Sparplanausführung auf dem Abwicklungskonto zur Verfügung stehen. Zum Beispiel: Dauerauftrag zugunsten des Abwicklungskontos am 20. eines Monats kombiniert mit einer Sparplanausführung zum 1. des Folgemonats.

Tipp: Portfolio- oder Splitsparpläne. Es kann auch die Gesamtsparrate auf dem Referenzbankkonto oder dem Abwicklungskonto in einer einzigen Summe belastet werden. Dazu können Splitsparpläne online eingerichtet werden, die den Einzahlungsbetrag auf mehrere Fonds aufteilen. In Verbindung mit einem Modellportfolio sind auch „intelligente“ Sparpläne in eine vordefinierte Portfoliostruktur möglich. 

Aufgrund der extrem niedrigen Nachfrage und des hohen manuellen Aufwandes wird
künftig auch die Möglichkeit entfallen, Einzahlungen und Auszahlungen in Fremdwährungen ohne Konvertierung in Euro vorzunehmen.

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