Die Steuerbescheinigung 2025 steht im Online-Postfach bereit. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Kontakt und machen Sie Ihre Kundinnen und Kunden darauf aufmerksam. Antworten auf typische Rückfragen finden Sie hier.

So sicher wie der Frühling steht in jedem Jahr auch die Einkommensteuer an. Die FFB hat sie für alle Kundinnen und Kunden nun ins Online-Postfach geladen. Sehr häufig tauchen im Zusammenhang mit der Steuerbescheinigung Fragen auf. Wir haben hier die häufigsten für Sie gesammelt. So können Sie bestens vorbereitet Auskunft geben.

Wo finden Kundinnen und Kunden die Steuerunterlagen?

Alle Steuerunterlagen sind alljährlich zum Ende des ersten Quartals im Online-Postfach der Kundinnen und Kunden zu finden.

Für wen werden Steuerunterlagen erstellt?

Die FFB erstellt die Steuerbescheinigungen sowohl für Privatpersonen also auch für betriebliche Anleger. Steuerausländer erhalten abweichend eine Erträgnismitteilung. Die Basis für jede Steuerbescheinigung sind die amtlich vorgeschriebenen Muster gemäß den deutschen Steuervorschriften. Die Steuerbescheinigungen werden für inländische Privatpersonen im Inhaberverbund erstellt. Die Steuerunterlagen für betriebliche Anleger oder Steuerausländer beziehen sich auf das einzelne Depot.

Wo findet sich die zusätzliche Erträgnisaufstellung?

Zusätzlich zur Steuerbescheinigung und ebenfalls im Frühling erstellt die FFB außerdem alljährlich eine Aufstellung der Erträge. Alle Steuerunterlagen lädt die FFB ins Online-Postfach Ihrer Kundinnen und Kunden.

Können die Unterlagen in Papierform angefordert werden?

Falls Ihre Kundinnen und Kunden ihre Steuerunterlagen gern in Papierform vorliegen hätten, ist das durchaus möglich. Allerdings werden sie nicht automatisch per Post verschickt, sondern stets ins Online-Postfach geladen.

Ihre Kundinnen und Kunden haben aber die Möglichkeit, die Jahressteuerbescheinigung über den Druckbutton im Online-Postfach als Papierdokument zu bestellen. Sie müssen diese Druckbestellung über ihren Kundenzugang jedoch selbst vornehmen. Über den Vermittlerzugang ist dieser Vorgang nicht möglich. Ist der Druckauftrag erteilt, erhält die Kundin oder der Kunde das entsprechende Dokument per Post. Für diesen Service der FFB wird das Konto lediglich mit dem real anfallenden Porto belastet.

Wie können die Positionen in der Steuerbescheinigung nachvollzogen werden?

Damit Ihre Kundinnen und Kunden alle Positionen in der Steuerbescheinigung nachvollziehen können, erhalten sie zusätzlich das Dokument „Aufstellung der Erträge“ ins Online-Postfach. Dort sind alle Posten übersichtlich aufgestellt. Sie können die Aufstellung ebenfalls einsehen und Ihren Kundinnen und Kunden auf Wunsch ausdrucken und dann per Post zusenden.

Wie können Sie unterstützen?

Als Beraterin oder Berater haben Sie auf die Dokumente im Online-Postfach immer Zugriff. So können Sie etwaige Rückfragen beantworten und behalten stets den Überblick. Da kein automatischer Postversand stattfindet, kann es bei manchen Ihrer Kundinnen und Kunden sinnvoll sein, auf diese wichtigen Dokumente hinzuweisen.

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Kennen Sie die verschiedenen Services, mit denen die FFB Ihre Beratungspraxis unterstützt? Erfahren Sie beispielsweise, wie Sie erfolgreiche Kundengespräche führen oder was beim Umzug Ihrer Kundschaft wichtig ist auf FFB Fondsgespräche.

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