Gute Neuigkeiten für Sie und Ihre Kundinnen und Kunden: Rückwirkend zum 1. Juli 2026 sind alle Verwahrentgelte für Anteilsklassen ohne Abschlussfolgeprovision und ETFs auf 100 Euro pro Quartal bzw. 400 Euro im Jahr begrenzt.
Wir verbessern unsere Depot- und Plattformkonditionen kontinuierlich weiter und schaffen zusätzliche Vorteile für die Anlage größerer Vermögen in Anteilsklassen ohne Abschlussfolgeprovisionen (Clean Share Classes) sowie ETFs.
Bereits heute profitieren Kundinnen und Kunden bei der Investition in ein Portfolio von der Begrenzung des Portfolioentgelts auf maximal 600 € pro Jahr bzw. 150 € pro Quartal.
Rückwirkend zum 1. Juli 2026 werden jetzt auch die Verwahrentgelte für ETFs und Anteilsklassen ohne Abschlussfolgeprovision (Clean Share Classes) begrenzt. Pro Quartal werden dann maximal 100 Euro erhoben, das heißt 400 Euro pro Jahr. Bisher galt für diese Anteilsklassen ein Verwahrentgelt von 0,10 Prozent per anno auf den durchschnittlichen Bestand. Eine Obergrenze gab es nicht. Die vorteilhaftere Neuregelung gilt für alle Depots, also für neue ebenso wie für Bestandsdepots.
Mit der Einführung dieses Maximalbetrags stellen wir sicher, dass das Verwahrentgelt für Kundinnen und Kunden mit hohen Volumina kalkulierbar bleibt und die maximale Belastung klar begrenzt wird.
Wie und wann wird das Verwahrentgelt berechnet?
Am Prozess der Berechnung und Belastung des Verwahrentgelts ändert sich nichts. Wie gewohnt werden die Verwahrentgelte quartalsweise jeweils zum Beginn des neuen Quartals für das vorangegangene Quartal erhoben. Nur die Höhe ändert sich nun. Die neue Obergrenze wird erstmals bei der Berechnung des Verwahrentgelts für das dritte Quartal im Jahr 2026 angewendet.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Maximal 100 € Verwahrentgelt pro Quartal bzw. 400 € pro Kalenderjahr
- Ab 01. Juli 2026 - erstmalige Anwendung bei der Berechnung für das dritte Quartal 2026
- Gültig für Neu- und Bestandsdepots mit Clean Share Classes und ETFs
Was bedeutet das für die Beratung?
Besonders Ihre Kundinnen und Kunden mit größeren Anlagevolumina profitieren von dieser Regelung, da die Kosten stets gedeckelt bleiben. Das ist ein gutes Argument in der Beratung für weitere Investments in Clean Share Classes und ETFs.
Service-Tipp:
Folgende Vorteile hat die neue Regelung für Ihre Kundinnen und Kunden:
- Transparenz
- Kostenkontrolle
- Planbarkeit
- Attraktivität von ETFs und Clean Share Classes
Fazit
Die neue Obergrenze beim Verwahrentgelt macht die Kosten für Kundinnen und Kunden mit höheren Anlagevolumina kalkulierbarer und schafft mehr Transparenz. Für Sie als Beraterin oder Berater ergibt sich daraus ein zusätzliches Argument in der Betreuung insbesondere Ihrer Kundinnen und Kunden mit größerem Vermögen.
Kein Thema mehr verpassen. Einfach für den Berater-Newsletter der FFB hier anmelden.
Kennen Sie die verschiedenen Services, mit denen die FFB Ihre Beratungspraxis unterstützt? Erfahren Sie beispielsweise, wie Sie erfolgreiche Kundengespräche führen oder was beim Umzug Ihrer Kundschaft wichtig ist auf FFB Fondsgespräche.
Strategien für Ihre Kundenportfolios:
Übersehener Markt: Vietnams aktuelle Bewertungsdiskrepanz
Vietnams Börse steht unter Druck – doch Wirtschaftswachstum, Rekordzuflüsse b…
Kimi K3 ist nicht die Bedrohung, für die es gehalten wird
Immer wieder sorgen neue chinesische KI-Modelle für Unruhe an den Märkten. Do…
KI zwischen Wachstum und Wirklichkeit | DWS
Das KI-Universum dehnt sich weiter rapide aus; die Liste der Profiteure bleib…