Clean Share Classes von Publikumsfonds sind noch recht neu am Markt. Doch die provisionsfreien Anteilklassen aktiv gemanagter Fonds erfreuen sich heute in Depots bei der FFB auch jenseits der Vermögensverwaltung schnell wachsender Beliebtheit.

Clean Share Classes eröffnen Privatanlegerinnen und Privatanlegern den Zugang zur provisionskostenfreien Nutzung aktiver Fonds. In der Vermögensverwaltung, die seit Gültigkeit von MiFID II keine Bestandsprovisionen mehr annehmen darf oder an ihre Kundinnen und Kunden weiterleiten muss und nach dem Geiste der EU-Kleinanlegerrichtlinie generell keine Provisionen mehr annehmen darf, werden diese von den Fondsgesellschaften geschaffenen Angebote seit langem bevorzugt eingesetzt. Zunehmend finden sie inzwischen aber auch Einsatz in der Finanzanlagenberatung und -vermittlung. Denn wer bestandsprovisionsfrei auf Basis eines Geschäftsmodells mit Serviceentgelten oder Honoraren arbeitet, kann den eigenen Kundinnen und Kunden die Vorteile dieser Anteilklassen zugänglich machen.

Und die liegen auf der Hand: Clean Share Classes ermöglichen den Einsatz aktiver Fondsstrategien bei Kosten, die leistungsbereinigt den Vergleich mit ETFs oft nicht scheuen müssen. Schließlich muss hier die Leistung des aktiven Managements nicht die Kostenbelastung von fondsinternen Verwaltungsgebühren (Management Fees), die auch Vertriebskosten und somit Provisionen enthalten, überkompensieren.

Clean Share Classes – auf Wachstumskurs

Die rasant wachsende Bedeutung dieser Anteilklassen zeigt ein Blick in die Depots bei der FFB. Dort machen inzwischen provisionsfreie Klassen und ETFs mehr als 25% des Volumens aus – Tendenz steigend.

Anteile provisionsfreier Fondstypen in Depots bei der FFB

Anteile provisionsfreier Fondstypen in Depots bei der FFB

Quelle: FFB, Stand März 2024

Für wen sind sie nutzbar?

Klar ist: Clean Share Classes können nur ökonomisch sinnvoll eingesetzt werden, wenn sich das eigene Geschäftsmodell von Provisionserlösen emanzipiert hat. Aber auch von Produktseite gibt es Einschränkungen. Trotz der MiFID II-Regulierung aus 2018 finden sich in den Prospekten vieler Fonds noch beschränkende Vorgaben, die den Vertrieb zum Beispiel nur über die Bafin-zugelassene Vermögensverwaltung nach §32 KWG bzw. §15 WpIG erlaubt. Zunehmend öffnen sich Anbieter aber auch dem Vertrieb dieser Klassen über die Finanzanlagenberatung und -vermittlung. 

Die FFB muss daher im Einzelfall die einschlägigen Bestimmungen in den Fondsprospekten prüfen und führt auch im Austausch mit den Fondsgesellschaften eine Klärung herbei, für wen der Einsatz der Clean Share Class des jeweiligen Fonds möglich ist.

Servicetipp: mit Liste zur schnellen Übersicht

Aufgrund der erforderlichen Einzelfallprüfung und Abwägung der durchaus unterschiedlichen Formulierungen in den Verkaufsprospekten der Fonds steckt eine automatische Filterfunktion im Fondsfinder der FFB noch in der Entwicklung. Um Ihnen dennoch eine schnelle Übersicht zu verschaffen, welche Fonds mit Clean Share Classes für Ihre Form der Zulassung verfügbar sind, haben wir eine Übersichtliste entwickelt. Einfach hier herunterladen. 

Provisionsrückvergütung: steuerlich oft nur die zweitbeste Lösung

Als Alternative zum Einsatz von Clean Share Classes bietet die FFB auf Wunsch auch schon lange den Service der Provisionsrückvergütung an. Aus einem Anlageprodukt dem Vertriebspartner zufließende Bestandprovisionen werden damit automatisch der Kundin oder dem Kunden gutgeschrieben.

Der Vorteil: Jede der zum Teil hoch spezialisierten Fondsstrategien aus dem Universum von über 10.000 bei der FFB verfügbaren Fonds wird auf diese Weise schon heute dem provisionsfreien Vertrieb zugänglich gemacht. Das ermöglicht die präzise Ausgestaltung diversifizierter Kundenportfolios – ohne jede Einschränkung auf der Produktseite.

Allerdings können sich aus der Rückvergütung von Provisionen aus Fonds in steuerlicher Hinsicht im direkten Vergleich auf der Ebene der Produktgattung Nachteile im Vergleich zu Clean Share Classes und ETFs ergeben, bei denen von Anfang an in den fortlaufenden Managementgebühren keine Anteile für Vertriebskosten enthalten sind. Denn die Rückvergütungen gelten steuerlich als Anlageerträge. Und diese sind – wie jeder Kapitalgewinn – im Kalenderjahr des Zuflusses gemäß der Abgeltungsteuer zu versteuern. Während also bei Clean Share Classes das eingesetzte Kapital möglichst vollständig im Fonds verbleibt und dort als Basis für künftige Kapitalgewinne dient, die dann erst im Entnahmejahr als Zuflüsse versteuert werden müssen, werden die rückvergüteten Provisionen schon viel früher dem Kapitalstock entzogen und der Steuer unterworfen.

Clean Share Classes und ETFs: schon über 4.000 Strategien zur Wahl

Das Angebot an Clean Share Classes und ETFs wächst. Schon heute stehen bei der FFB über 4.000 provisionsfreie Anteilklassen von Publikumsfonds und ETFs für Ihre Kundinnen und Kunden zur Verfügung. Perspektivisch muss immer seltener und nur bei hoch spezialisierten Strategien auf die Möglichkeit der Provisionsrückvergütung zurückgegriffen werden.

Denn alle wichtigen Anlageregionen und Anlagestrategien sind heute bereits mit einer reichen Auswahl an Produkten namhafter Fondsgesellschaften abgedeckt.

Servicetipp

Wie funktioniert provisionsfreie Beratung in der Praxis? Wie kann man den Wechsel raus aus der Provisionsberatung hin zum Serviceentgelt vollziehen? Nutzen Sie unsere Online-Trainingsreihe mit Karl-Heinz Schubkegel, der ganz direkt aus seinen Erfahrungen bei der Umstellung seines Geschäftsmodells und Vergütungssystems berichtet.

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