Was kommt wann? Was muss bis wann erledigt sein? Für die Beratung: Eine Terminübersicht über Verlustbescheinigungen, auslaufende VL-Verträge, Fristen für Freistellungsaufträge oder den Versand der Steuerbescheinigungen.
Zum Jahresende geht es darum, wichtige Termine für Ihre Kunden im Blick zu behalten: Dringendes, das noch für 2021 erledigt muss und Weichen, die für das neue Jahr rechtzeitig gestellt werden müssen. Deshalb hier eine Übersicht:
Auftragsbearbeitung zwischen den Jahren
Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Fonds und Depoteröffnungsanträge können Sie durchgehend – also auch „zwischen den Jahren“ – einreichen. Wir tun unser Bestes, um Ihren Auftrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Aufgrund von Abwicklungsmodalitäten der Fonds kann es allerdings passieren, dass die Aufträge vom letzten Bankarbeitstag erst im neuen Jahr abgerechnet werden können.
Wichtig: Bleibt eine Order über den Jahreswechsel offen, wird im Depotauszug zum 31.12.2021 ein abweichender Depotbestand ausgewiesen. Eine nachträgliche Korrektur bzw. Neuerstellung ist nicht möglich.
Tipp: Um eine schnellere Abwicklung und ggf. Rückfragen zu vermeiden, ist es zu empfehlen, dass Aufträge online über das Frontend durch den Kunden selbst erfasst werden.
Überträge (Ein- und Auslieferungen)
Auch hier bleibt alles wie gehabt. Eingehende Fondsanteile werden durchgehend in den jeweiligen Kundendepots gebucht. Bei Auslieferungen, die ab 15. Dezember 2021 von der FFB veranlasst werden, kann es sein, dass die Fondsanteile bei der empfangenden Stelle nicht mehr bis Ende 2021 gutgeschrieben werden. Darauf haben wir leider keinen Einfluss.
Wichtig: In anderen europäischen Ländern gelten ggf. abweichende Regelungen. Nach Weihnachten kann es daher zu Verzögerungen bei der Auftragsannahme seitens der Investmentgesellschaften kommen.
Antrag auf Verlustbescheinigung
Der Antrag muss bis zum 15. Dezember 2021 bei der FFB eingegangen sein. Wenn ein Kunde einen Antrag gestellt hat, wird der Verlust in der Steuerbescheinigung ausgewiesen.
Entgeltübernahmen durch den Vermittler für 2021
Wenn Sie FFB Entgelte für Ihre Kunden übernehmen möchten, müssen Sie das bis zum 30. Dezember 2021 (18 Uhr) im FFB Frontend erfassen.
Wichtig: Änderungen für 2022 erfassen Sie bitte erst ab dem 03. Januar 2022.
Umstellung auslaufender VL-Verträge Anfang Januar 2022
VL-Verträge, bei denen die siebenjährige Festlegungsfrist abläuft, werden am 3. Januar 2022 umgestellt in „freie“ Anteile. Wir planen, das Entgelt für den VL-Vertrag am 10. Dezember 2021 zu vereinnahmen. Ihre Kunden bekommen hierüber eine separate Abrechnung.
Wichtig: Zahlungen, die ab dem 3. Januar 2022 bei der FFB eingehen, werden in der elektronischen VL-Bescheinigung 2022 berücksichtigt – auch dann, wenn der Arbeitgeber im Verwendungszweck „2021“ angegeben hat.
Und denken Sie daran: Eine papierhafte Bescheinigung der Vermögenswirksamen Leistungen wird nicht mehr erstellt. Wir melden die Daten direkt an das Finanzamt. Das erfolgt bis Ende Februar 2022.
Sobald die Anteile aus dem VL-Vertrag in „freie“ Anteile umgestellt wurde, wird die Arbeitnehmersparzulage ebenfalls direkt in den freien Bestand verbucht.
Versand des Quartalsauzuges 4/2021 Stand 31.12.2021
Der Quartalsauszug wird vorrausichtlich am 11. Januar 2022 im Online-Postfach der Kunden eingestellt. Der Versand für Kunden mit Postversand erfolgt dann ab dem 14. Januar 2022.
Berechnung der Vorabpauschale
Da der Basiszins der Deutschen Bundesbank für die Vorabpauschale 2021 mit 0,00 % festgelegt wurde, kommt es nicht zu einer Berechnung der Vorabpauschale für das Jahr 2021.
Freistellungsaufträge
Überprüfen Sie die Freistellungsaufträge ihrer Kunden auf eine mögliche Änderung bis 31.01.2022! Freistellungsaufträge können online bis zum 31.12.2021 angepasst werden.
Versand der Steuerbescheinigungen 2021
Der Versand der Steuerunterlagen wird geplant zum 02. März 2022 stattfinden. Im Onlinepostfach unserer Kunden finden Sie ab dem 28. Februar 2022 auch die Aufstellungen der Erträge.
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