* Siehe Liste der nach SFDR definierten Standard-PAI oben.
** Mindestausschlüsse des Verbändekonzepts: Unternehmen: Rüstungsgüter > 10 % (geächtete Waffen > 0 %); Tabakproduktion > 5 %; Kohle > 30 %; schwere Verstöße gegen UN Global Compact.
Staatsunternehmen: schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte (nicht freie Länder nach Freedom House-Konzept oder ähnlichem Index).
*** Verbändekonzept: Das in Deutschland von den Bankenverbänden, dem BVI und dem Deutschen Derivate Verband (DDV) entwickelte Konzept zur Nachhaltigkeitsklassifizierung
Erfolgreich nachhaltig beraten: 3 Schritte zum Ziel
Nachhaltige Anlageberatung eröffnet Chancen insbesondere bei jüngeren Kundengruppen. Verpflichtend oder freiwillig: Nachhaltigkeit ist eine weitere Dimension des Investierens, die Sie neben Rendite, Risiko und Liquiditätsbedarf nun im Auge behalten sollten. Mit drei Schritten gelangen Sie zu einer qualifizierten Auswahl von Anlageprodukten für Ihre Kunden.
Schritt 1: Nachhaltigkeitspräferenzen des Anlegenden erfassen
Die Regulierung macht klare Vorgaben. Zuerst soll im Beratungsgespräch geklärt werden, ob ein Anleger oder eine Anlegerin Wert auf eine nachhaltige Kapitalanlange legt. Falls ja, sieht die für die Abfrage maßgebliche Ergänzung zu MiFID II (DelVO MiFID) drei unterschiedliche Weisen vor, diesen Wunsch zu spezifizieren. Das Schaubild gibt einen ersten Überblick:
Nachhaltigkeitspräferenz erfassen: Systematik nach DelVO MiFID
Tipp: Die drei Möglichkeiten schließen einander nicht aus. Ein Anlageprodukt gilt also als nachhaltig für den Anleger, wenn es mindestens eines der spezifizierten Merkmale aufweist.
Schritt 2: Nachhaltigkeitspräferenzen und Produkte zusammenbringen
Kernaufgabe der Beratung ist es, Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden mit dazu passenden nachhaltigen Produkten in Einklang zu bringen. Dazu empfiehlt sich ein standardisiertes Vorgehen – so wie Rendite-Risiko-Profile des Kunden traditionell mittels WpHG-Fragebogen erhoben und systematisch Portfoliolösungen zugeordnet werden. Nur dass hierbei ein Abfragebogen für die Nachhaltigkeitspräferenzen den Ausgangspunkt bildet.
Zuordnung der Klassifikation nach DelVO MiFID und SFDR
Tipp: Aus Sicht der Anlegerpräferenzen können Artikel-8- und Artikel-9-Fonds gleichermaßen als nachhaltig gelten, sofern sie die mit dem Kunden vereinbarten Merkmale aufweisen. Das ist wichtig. Denn eine Festlegung zum Beispiel allein auf Produkte mit hohem Mindestanteil an „Investitionen nach EU-Taxonomie-VO“ führt zurzeit zu einem stark verengten Investmentuniversum. Die Rendite- und Risikopräferenzen des Anlegers könnten negativ beeinflusst werden und auch für eine wirkungsvolle Diversifikation ist nicht sehr viel Spielraum.
Mehr erfahren:
- Wichtige Eckpunkte und praktische Hinweise zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Der Wegweiser für die nachhaltige Fondsberatung
Nachhaltigkeitsaspekte in die Fondsberatung integrieren, Anlegererwartungen und regulatorische Vorgaben im Blick behalten und aufeinander abstimmen – unser kompakter Wegweiser bietet Orientierung.
Schritt 3: Geeignete Fondsprodukte auswählen
Nach der Zuordnung zu den vom Anleger gewünschten Nachhaltigkeitsmerkmalen bleibt in der Regel noch ein ganzes Universum geeigneter Fonds zur Auswahl. Hierbei kommen drei wesentliche Kriterien zur Anwendung.
Auswahl nachhaltige Anlageprodukte: Drei wesentliche Kriterien
Tipp: Gerade bei Anlegern mit Anspruch an die Nachhaltigkeit ihrer Investments ist Vertrauen ein hohes Gut. Neben den Vergleichen auf Produktebene sollte daher die Anbieterqualität und die nachvollziehbare Ausrichtung der Fondsgesellschaft auf Nachhaltigkeit im Fokus stehen.
Mehr erfahren:
- Erste Anhaltspunkte zur Qualität von Produkten können Nachhaltigkeitsratings und Siegel geben. ESG-Fondsratings können besonders dann wertvolle Entscheidungshilfen bieten, wenn man richtig einordnet, wie die Ratings zustande kommen.
- Siegel können ebenso hilfreich für eine erste Orientierung sein. Insbesondere sind sie ein Merkmal, um einzuschätzen, welche Bedeutung ein Fondsanbieter dem Thema Nachhaltigkeit beimisst und wie er seine Produkte ausgerichtet hat. Weitere Informationen zu Nachhaltigkeitssiegeln finden Sie hier.
Weitere wichtige Aspekte
1. Regulierung überblicken
Die Ziele des Plans zeigen eines ganz klar: Regulierungsmaßnahmen unter den Stichworten „Taxonomie“, „SFDR“ und „Ergänzung zu MiFID II" betreffen die Anlageberatung massiv.
2. Offenlegungsverordnung einordnen
Was bedeuten die Artikel 6, 8 und 9 für die Beratungspraxis? Erfahren Sie, was die SFDR schon heute leistet, wie sie weiter ausgebaut wird – und wo sie dennoch vermutlich zu kurz greift.
Alles Wichtige zur ESG-Regulierung
Nachhaltiges Investieren ist die Zukunft. Die ESG-Regulierung entwickelt den Rahmen dafür. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand und die geplanten nächsten Schritte.
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