

Wissenswertes rund um die aktive Zustimmung
Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil (XI ZR 26/20) ein neues Verfahren vorgeschrieben, das vorsieht, dass Kunden den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken ausdrücklich zustimmen müssen. Das ist insbesondere wichtig, wenn es um Anpassungen in den Bedingungen und Vereinbarungen der ABG geht und ganz besonders, wenn sich Entgelte ändern.
Die in der Vergangenheit von uns mitgeteilten Änderungen der ursprünglich vereinbarten Vertragsunterlagen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) sind daher möglicherweise nicht Vertragsbestandteil geworden, soweit der Kunde den Änderungen nicht aktiv zugestimmt hat.
Um unsere bisherige Geschäftsbeziehung auch künftig rechtssicher fortzusetzen, bitten wir daher nun unsere Kunden um ihre aktive Zustimmung.
Ihre Kunden werden umfassend informiert
Der Versand erfolgt im April in Tranchen. Das Paket umfasst vier Dokumente.
Anschreiben und Informationsblatt
An alle Kunden per Post und ins Onlinepostfach
Vertragsunterlagen
mit Wirkung zum 01. Juli 2022 | An alle Kunden ins Onlinepostfach und bei zusätzlichem Postversand auch per Post
Preis- und Leistungsverzeichnis
mit Wirkung zum 01. April 2022 | An alle Kunden ins Onlinepostfach und bei zusätzlichem Postversand auch per Post
Dies sind die Standard Vertragsunterlagen und das Standard Preis- und Leistungsverzeichnis der FFB. Bei der Zustimmung werden dem Kunden seine individuellen Vertragsunterlagen für die Geschäftsbeziehung mit der FFB angezeigt.
Die Zustimmung erfolgt schnell und einfach online

Wir bieten zwei Optionen:
1. Auf www.ffb.de/zustimmung kann der Kunde ohne Login seine Zustimmung geben - er braucht lediglich seine Depotnummer.
2. Nach dem Login ins Depot sehen die Kunden ein Pop-up Fenster und werden gebeten, den Vertragsunterlagen zuzustimmen. Dieses Pop-up Fenster kann weggeklickt werden, wird aber bei jedem Login wieder erscheinen, bis der Kunde zugestimmt hat.
Es reicht eine Zustimmung pro Depot. Je nach Depotart gelten folgende Regeln:
Einzeldepot
Als Depotinhaber stimmt der Kunde für jedes seiner Depots zu. Bei einem Aktiv- und Passivdepot reicht die Zustimmung für eines der Depot.
Gemeinschaftsdepot
Wenn die Depotinhaber sich gegenseitig Vollmachten erteilt haben, reicht die Zustimmung eines Depotinhabers.
Minderjährigendepot
Auch hier reicht die Zustimmung eines gesetzlichen Vertretungsberechtigten, in der Regel die Eltern, wenn sich beide gegenseitig eine Vollmacht erteilt haben.
Aufzeichnung unserer Web-Seminare
Wieso und Wie müssen Ihre Kunden Ihre aktive Zustimmung zu den Vertragsunterlagen der FFB geben und welche Mittel stellen wir Ihnen als Berater hierfür zur Verfügung, um aktiv mitzuwirken. Dies und Ihre Fragen haben wir in diesem Web-Seminar beantwortet.
Web-Seminar mit Michael Müller am 15. September 2022
Web-Seminar mit Tobias Hill am 9. September 2022
Was ändert sich mit der Zustimmung?
AGB
Unter anderem wurden die enthaltenen Regelungen zur Änderung vereinbarter Bedingungen und Preise neu formuliert, um die Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung umzusetzen.
Preis- und Leistungsverzeichnis
Die Preise haben sich gegenüber den zuletzt mitgeteilten nicht verändert. Wir werden lediglich zum 1. Juli 2022 die Entgelte für offline Transaktionskosten und Postversand anheben.
Wenn der Kunde also nun zustimmt, stimmt er den bereits bekannten und diese beiden neuen Entgelten zu. Bei einer kleinen Kundengruppe konnten wir das Urteil beim Einzug bestimmter Entgelte im zweiten und dritten Quartal 2021 nicht berücksichtigen. Diese Kunden bitten wir außerdem, dem Einbehalt dieser zuzustimmen.
Ihre Unterstützung ist gefragt
Eine aktive Ansprache Ihrer Kunden im Beratungsgespräch ist ein wichtiger Schritt. Machen Sie Ihrem Kunden deutlich, wieso er unterschreiben sollte.
Damit Sie wissen, wer bereits den Unterlagen zugestimmt hat, stellen wir Ihnen im FFB Frontend diese Mittel zur Verfügung:
- Kurzübersicht Startseite
Sehen Sie, wieviele Zustimmungen in welchem Monat erfolgt sind und wieviele noch offen sind - inkl. eines Charts. Diese Übersicht haben wir - analog dem Bestand - auf der Startseite nach dem Login ausgeblendet. - Abfrage unter "Sonderauswertungen"
Hier können Sie im Detail sehen, wer bereits zugestimmt hat und wer nicht, die Daten nach AuM, Modellportfolio, etc. sortieren und auch als CSV-Datei herunterladen. - E-Mail-Vorlage
Diese können Sie entweder direkt von hier nutzen oder aber aus der Abfrage heraus verschicken. Klicken Sie hierfür einfach auf die in der Liste angezeigte E-Mail-Adresse des Kunden. Die E-Mail wird aus Ihrem Postfach versendet. Alternativ laden sich die Liste herunter und verschicken Serienbriefe / E-Mails.
Hinweis: Seit dem 3. Juni beinhaltet die E-Mail einen individuellen Link der die Felder auf der Zielseite mit den Kundendaten befüllt. Bitte nutzen Sie also nicht das E-Mail Template aus dem Frontend für Sammelmailings.
Für alle zukünftigen Depoteröffnungen bitte ab sofort die neuen Depotanträge nutzen, um sicherzustellen, dass Ihre Neukunden von der aktiven Zustimmung nicht betroffen sind. In der Online-Depotantragsstrecke der FFB sind die neuen Anträge seit dem 24. März 2022 hinterlegt.

Fragen & Antworten
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