Ihre Kundinnen und Kunden wollen schnell an ihr Geld, wenn sie ihre Anteile an offenen Immobilienfonds verkaufen? Durch neue Formulare sorgt die FFB dafür, dass die Bearbeitungszeit verkürzt wird. Was Sie dazu beitragen können, erfahren Sie hier.

Offene Immobilienfonds können Probleme bekommen, wenn ihre Anlegenden in kurzer Zeit große Summen abziehen. Das hat sich in der globalen Finanzkrise deutlich gezeigt. Denn die Immobilien im Fonds lassen sich nicht innerhalb kurzer Zeit zu guten Preisen verkaufen. Das gilt umso mehr, wenn potenzielle Käufer wissen, dass der Immobilienfonds unter Verkaufsdruck steht. Rapider Abfluss von Kapital aus einem Immobilienfonds könnte also sehr negative Folgen für Anleger haben – ganz gleich, ob sie selbst ihre Anteile verkaufen oder behalten wollen.

Deshalb hat der Gesetzgeber zum Schutz der Anlegenden im Jahr 2013 Regeln in das KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) aufgenommen, die eine Haltefrist von mindestens 24 Monaten und eine Rückgabefrist von 12 Monaten vorsehen. Das bedeutet, Fondsanteile an offenen Immobilienfonds können frühestens nach Ablauf von 24 Monaten verkauft werden. Und zwischen dem verbindlichen Auftrag zum Verkauf und dem tatsächlichen Verkauf sowie der Gutschrift des Erlöses auf ein Konto der Anlegenden liegen 12 Monate Rückgabefrist.

Stichtag 21. Juli 2013: ältere Fondsanteile schneller zu Geld machen

Um Kleinanlegern Zugriff auf Liquidität zu gewähren, besteht für Immobilienfondsanteile, die vor dem 21. Juli 2013 erworben wurden, eine Ausnahme von dieser Regel. Sie können direkt veräußert werden. Allerdings nur bis zu einem Betrag von 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr – und zwar unabhängig davon, bei welcher Bank die Anteile für Anlegende verwahrt werden. Wer Fondsanteile desselben Fonds nicht nur bei der FFB, sondern auch bei einem anderen depotführenden Institut hat, darf die Grenze von 30.000 Euro in der Summe der Verkaufsaufträge pro Kalenderhalbjahr nicht überschreiten.

Wenn Sie eine Verkaufsentscheidung von Kundinnen und Kunden begleiten, ist es also enorm wichtig zu wissen, wann wie viele Anteile des betroffenen offenen Immobilienfonds gekauft wurden. Falls darüber Unsicherheit herrscht, nutzen Sie gern die Servicetelefonnummer der FFB: (069) 770 60-200.

Erwerbszeitpunkt unklar? Einfach anrufen unter (069) 770 60-200

Voreinstellungen für eine schnellere Abwicklung

Mit dem Ziel, dass Ihre Kundinnen und Kunden möglichst schnell an ihr Geld kommen, wurden mit den neuen Formularen Voreinstellungen hinterlegt, die Unsicherheiten und Rückfragen bezüglich des Auftrags vermeiden. Das sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Altanteile werden bevorzugt und möglichst schnell verkauft: Wird nichts anderes angekreuzt, werden immer zuerst die Altanteile veräußert, die vor dem 21. Juli 2013 erworben wurden. Überschreitet deren Verkaufswert die Grenze von 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr, geben Kunden automatisch die unwiderrufliche Rückgabeerklärung für die überschüssigen Anteile ab, sodass diese direkt für den Verkauf nach den entsprechenden Fristen vorgesehen werden können.
  • Angaben zu Anteilen gehen vor Betragsangaben: Im Verkaufsformular können sowohl der Betrag, zu dem Anteile veräußert werden sollen, als auch die Zahl der zu veräußerten Anteile angegeben werden. Das konnte bislang zu Verzögerungen führen, wenn die Angaben nicht zusammenpassten. Jetzt wird immer die Anteilsorder erfasst und die Angabe des Betrags ignoriert, wenn beide Felder ausgefüllt sind.
  • Depotlöschung und Verkauf der Fondsanteile automatisch koordiniert: Beauftragt eine Kundin oder ein Kunde die Depotlöschung, stimmen sie automatisch allen entsprechenden Fristen zu, die zur Veräußerung seiner Anteile notwendig sind. Sind Immobilienfondsanteile neueren Kaufdatums enthalten, liegt der Zeitpunkt also mindestens 12 Monate in der Zukunft. So kann die FFB den Auftrag direkt erfassen und erledigen. Zur verzögerungsfreien Abwicklung erfolgt die Barausschüttung aus dem Verkauf immer zugunsten des Referenzkontos und nicht zugunsten eines etwaigen Abwicklungskontos. So können Restbestände an Guthaben auf dem zugeordneten Abwicklungskonto vermieden werden, die die Depotlöschung verzögern könnten.

Tipp: Ausfüllhilfe nutzen und Unterschriften beachten
Nutzen Sie mit Ihren Kundinnen und Kunden gern die neue Ausfüllhilfe,
die nun immer als erste Seite der Verkaufsformulare zu Verfügung gestellt wird.
Unten können Sie diese auch schon vorab direkt herunterladen und einsehen.
Ein weiterer wichtiger Tipp: Wenn mit dem Verkauf der Immobilienfondsanteile
auch das Depot gelöscht werden soll, müssen alle Depotinhaber unterschreiben.
Bei Minderjährigendepots ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Neue Formulare für Verkauf, Kauf und Sparpläne im Formularshop

Mit den neuen Formularen geht ab sofort alles schneller: Sie stehen zum Beispiel im Formularshop oder im geschlossenen Bereich der FFB Internetanwendung zur Verfügung. An beiden Stellen gibt es auch neue Formulare für den Kauf von Fondsanteilen und die Einrichtung von Fondssparplänen. Mit diesen lassen sich nun auch Immobilienfondsanteile berücksichtigen. Noch einfacher gehen Kauf und Sparplaneinrichtung natürlich direkt online von der Hand.

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