Verlustbescheinigungen, auslaufende VL-Verträge, Fristen für Freistellungsaufträge oder der Versand der Steuerbescheinigungen – der Jahreswechsel hält viele Stichtage bereit. Eine Übersicht zu den wichtigsten Terminen für Sie und Ihre Kunden.
Das Jahresende kommt und mit ihm die wichtigen Termine, die Sie – wie jedes Jahr – für Ihre Kundinnen und Kunden im Blick behalten. Darunter Dringendes, das noch für 2022 erledigt muss. Die folgende Übersicht macht die Sache für Sie einfacher:
Auftragsbearbeitung: Was geht wann zwischen den Jahren?
Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Fonds und Depoteröffnungsanträge können Sie natürlich auch „zwischen den Jahren“ einreichen. Wir setzen alles daran, Ihren Auftrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Bei Abwicklungsmodalitäten der Fonds sind wir jedoch auf die Mitwirkung der Fondsgesellschaften angewiesen. Dadurch können Aufträge vom letzten Bankarbeitstag möglichweise auch erst im neuen Jahr abgerechnet werden.
Wichtig: Bleibt eine Order über den Jahreswechsel offen, wird im Depotauszug zum 31.12.2022 ein abweichender Depotbestand ausgewiesen. Eine nachträgliche Korrektur bzw. Neuerstellung ist nicht möglich.
Unser Praxistipp: Um eine schnellere Abwicklung gerade in der „kritischen Zeit“ um den Jahreswechsel zu gewährleisten und mögliche Rückfragen zu vermeiden, sollten Aufträge online über das Frontend durch den Kunden selbst erfasst werden.
Depotüberträge: Was ist ab Mitte Dezember zu beachten?
Eingehende Fondsanteile werden von der FFB durchgehend in den jeweiligen Kundendepots gebucht. Hier können Sie und Ihre Kundinnen und Kunden sich auf das übliche reibungslose Prozedere verlassen. Bei Auslieferungen, die von der FFB veranlasst werden, kann es allerdings vorkommen, dass die Fondsanteile bei der empfangenden Stelle nicht mehr bis Ende 2022 gutgeschrieben werden. Da dies die Mitwirkung fremder Institute voraussetzt, haben wir darauf leider keinen Einfluss.
Wichtig zu wissen: In anderen europäischen Ländern gelten ggf. abweichende Regelungen. Nach Weihnachten kann es daher zu Verzögerungen bei der Auftragsannahme seitens der Investmentgesellschaften kommen.
Antrag auf Verlustbescheinigung: Bis wann muss er gestellt sein?
Der Antrag muss bis zum 15. Dezember 2022 bei der FFB eingegangen sein. Voraussetzung dafür, dass ein Verlust auf der Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2022 ausgewiesen wird, ist der Antrag Ihrer Kundin oder Ihres Kunden.
Entgeltübernahmen durch Vermittler: Bis wann muss das für 2022 veranlasst sein?
Wenn Sie FFB Entgelte für Ihre Kundinnen oder Kunden übernehmen möchten, müssen Sie das bis zum 30. Dezember 2022 (18 Uhr) im FFB Frontend erfassen.
Eine abweichende Regelung gilt für die Entgelte bei vermögenswirksamen Leistungen: Da diese zum 21. Dezember 2022 in den jeweiligen Kundendepots verrechnet werden, können Sie die Entgeltübernahme nur bis zum 20. Dezember 2022 (18 Uhr) im FFB Frontend erfassen.
Wichtig zu wissen: Änderungen für 2023 erfassen Sie bitte erst ab dem 02. Januar 2023.
Für Depots, die im Dezember 2022 eröffnet werden, werden keine Entgelte 2022 verrechnet.
Umstellung auslaufender VL-Verträge: Was gilt Anfang Januar 2023?
VL-Verträge, bei denen die siebenjährige Festlegungsfrist abläuft, werden am 02. Januar 2023 umgestellt in „freie“ Anteile. Anschließend wird die Arbeitnehmersparzulage ebenfalls direkt in den freien Bestand verbucht.
Ein Hinweis zu den Entgelten: Wir planen, das Entgelt für den VL-Vertrag am 21. Dezember 2022 zu vereinnahmen. Ihre Kunden bekommen hierüber eine separate Abrechnung.
Noch einmal zur Erinnerung: Eine papierhafte Bescheinigung der Vermögenswirksamen Leistungen wird nicht mehr erstellt. Wir melden die Daten direkt an das Finanzamt. Dies erfolgt bis Ende Februar 2023.
Wichtig zu wissen: Zahlungen, die ab dem 02. Januar 2023 bei der FFB eingehen, werden in der elektronischen VL-Bescheinigung 2023 berücksichtigt – auch dann, wenn der Arbeitgeber im Verwendungszweck „2022“ angegeben hat.
Quartalsauzug 4/2022: Wann ist er zu erwarten?
Der Quartalsauszug mit dem Stand 31.12.2022 wird vorrausichtlich am 10. Januar 2023 im Online-Postfach der Kunden eingestellt. Der Postversand ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen und erfolgt dann ab dem 13. Januar 2023.
Vorabpauschale: Wird sie für 2022 berechnet?
Die Deutsche Bundesbank hat auf den 03.01.2022 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von -0,05 Prozent errechnet. Aufgrund des negativen Basiszins wird wie im Vorjahr keine Vorabpauschale erhoben.
Freistellungsaufträge: Bis wann kann angepasst werden?
Überprüfen Sie bitte die Freistellungsaufträge Ihrer Kunden auf mögliche Änderungswünsche im Zeitraum bis 31.01.2023! Freistellungsaufträge können online bis zum 30.12.2022 (18 Uhr) angepasst werden.
Steuerbescheinigungen 2022: Wann sind sie verfügbar?
Die Steuerunterlagen werden wir im März zur Verfügung stellen. Sie werden in das Onlinepostfach Ihrer Kunden eingestellt. Dort finden Sie auch die Aufstellungen der Erträge.
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