Die Vertragsunterlagen für Depots bei der FFB wurden redaktionell angepasst. Da die Praxis inhaltlich nicht betroffen ist, ersparen wir Ihnen und Ihren Kunden die aktive Zustimmung – bei Depoteröffnungen aber bitte neue Unterlagen verwenden.

Neue Vertragsunterlagen: Die redaktionellen Überarbeitungen

Die AGB und andere Teile der Vertragsunterlagen wurden redaktionell überarbeitet. Inhaltlich ändert sich an den Leistungen für Ihre Kundinnen und Kunden dabei nichts. Das sind die drei wesentlichen Aspekte der Änderungen:

(1) Anpassung gemäß PRIIPs-Verordnung

Pflichtinformationen vor dem Fondserwerb sind seit 1. Januar 2023 „Basisinformationsblätter“ statt zuvor „wesentliche Anlegerinformationen“ (wir haben darüber berichtet). Diese werden von der FFB in der gewohnten Weise vor dem Kauf von Fondsanteilen zur Verfügung gestellt. Nun ist diese Änderung der regulatorisch ohnehin verpflichtenden Anforderung auch im Wortlaut der Vertragsunterlagen berücksichtigt.

(2) Ersatzlose Streichung des Passus zu Verwahrentgelten für Bankguthaben

Das zeitweise erhobene Verwahrentgelt für Guthaben auf Abwicklungskonten, das negativen Einlagezinsen bei der EZB geschuldet war, wurde unmittelbar seit dem Zinsbeschluss der EZB vom 26. Juli 2022 (Zins geändert auf 0,0%) bereits nicht mehr von Ihren Kunden eingefordert.

Mit der aktuellen redaktionellen Überarbeitung wird das Verwahrentgelt für Bankguthaben nun auch aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) ersatzlos gestrichen – ein Plus an Klarheit für Ihre Kundinnen und Kunden.

(3) Mehr Transparenz in einigen Formulierungen

Formulierungen wurden an manchen Stellen der AGB und des PLV angepasst, um ein leichteres Verständnis zu ermöglichen. An den beschriebenen Sachverhalten ändert sich nichts.

Neue Vertragsunterlagen: Das sollten Sie bei Depoteröffnungen tun

Im März 2023 stellen wir die neuen Vertragsunterlagen für unsere professionellen Partner auf den üblichen Wegen zur Verfügung. Bitte verwenden Sie ab dann bei Depotneueröffnungen die neuen Unterlagen.

Neue Vertragsunterlagen: kein Aufwand im Kundenbestand

Kundinnen und Kunden im Bestand und auch Ihnen möchten wir den Aufwand einer neuerlichen aktiven Zustimmung ersparen. Da die Änderungen an AGB und PLV rein redaktioneller Natur waren und keine substanziellen inhaltlichen Änderungen an Leistungen und vertraglichen Vereinbarungen vorgenommen wurden, verzichtet die FFB auf die aktive Zustimmung zu diesen Änderungen. Wenn künftig inhaltliche Änderungen vorgenommen werden sollten, werden diese nach aktueller rechtlicher Lage wieder eine aktive Zustimmung durch Ihre Kundinnen und Kunden im Bestand erfordern.

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