In Ausnahmefällen können Fondsgesellschaften die Rücknahme von Fondsanteilen zeitweise beschränken. Was bedeutet das in der Praxis? Hier finden Sie Erläuterungen und wichtige Tipps.

Auf dem Höhepunkt der globalen Finanzkrise 2008/2009 kamen auch einige Immobilienfonds ins Trudeln. Auslöser war damals nicht etwa ein plötzlicher Wertverfall der Immobilien in den Fonds. Im Gegenteil: Zeitweilig waren Fondsanteile von Immobilienfonds im Vergleich zu anderen Anlageklassen wenig betroffen. Daraufhin versuchten zahlreiche Anleger, darunter auch große Institutionelle, innerhalb kürzester Zeit ihren Liquiditätsbedarf durch den Verkauf ihrer Immobilienfondsanteile zu decken. Schnelle Verkäufe von Immobilien sind aber schwierig und auch nur unter massiven Preisabschlägen möglich. Einige Immobilienfondsmanager kamen an die Grenzen ihrer Möglichkeiten beim Liquiditätsmanagement und mussten ihre Fonds vorübergehend schließen.

Der Fehler lag dabei im System: Es erlaubt Anlegern, jederzeit ihre Mittel aus dem Fonds abzuziehen, während die Assets im Fonds wesentlich weniger liquide waren. 2013 wurde daraufhin bekanntermaßen die Gesetzgebung für offene Immobilienfonds reformiert, es wurden zum Beispiel Haltefristen eingeführt und die Möglichkeiten für Verkäufe wurden beschränkt.

Gating: Eine Hilfe für das Liquiditätsmanagement für alle Fonds

Weniger bekannt als der damals spektakuläre Fall der Immobilienfonds ist eine Änderung im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), die mit Wirkung zum 28. März 2020 in Kraft getreten ist. Sie verändert den gesetzlichen Rahmen für alle in Deutschland domizilierten offenen Investmentfonds (DE-ISIN). Vergleichbare Regelungen gelten auch in anderen europäischen Ländern.

Neue Liquiditätssteuerungsinstrumente (LMTs) erlauben seither, den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen), die Liquidität der von ihnen verwalteten offenen Investmentvermögen noch besser zu steuern. Dazu gehört als relativ mildes Instrument – vor einer vorübergehenden Fondsschließung – auch das sogenannte Gating: Fondsgesellschaften können demnach die Rücknahme von Fondsanteilen einschränken und je Inhaber nur noch eine bestimmte Quote des gewünschten Rückgabevolumens zurücknehmen. Das dient – wie bei den Immobilienfonds – dem Schutz des Vermögens der Anleger, die weiter Fondsanteile halten. Sie sollen nicht durch „Notverkäufe“ belastet werden. Die Fondsgesellschaft muss über die Maßnahme täglich entscheiden. Sie ist auf 15 Arbeitstage beschränkt und muss gegenüber der BaFin als Aufsichtsbehörde angezeigt und auf der Website der Fondsgesellschaft veröffentlicht werden. Die jeweilige konkrete Ausgestaltung der Liquiditätsmanagementtools nach KAGB sowie deren Modalitäten sind im Verkaufsprospekt des jeweiligen Investmentfonds beschrieben – sie sind damit vor dem Kauf von Anteilen bekannt und für Ihre Kunden einsehbar. (Details im Praxisleitfaden des BVI).

Was passiert, wenn ein Gate bei einem Fonds aktiv ist?

Wird ein Verkaufsauftrag von Fondsanteilen platziert und die KVG nimmt Gating in Anspruch, erhält die FFB als depotführende Stelle die Information, dass die Fondsgesellschaft nur einen bestimmten Anteil des gewünschten Rücknahmevolumens annimmt (Gating-Quote). Die FFB kann in der Folge nur diesen Anteil (z. B. 30%) gegenüber dem Kunden ausführen und den Verkaufserlös entsprechend gutschreiben. Der Rest des Auftrags verfällt. So sehen es die Leitlinien des BVI und der Branchenverbände vor, nach denen sich die Fondsgesellschaften verhalten. Der FFB sind die Hände gebunden.

Beschränkte Rücknahme: Prozess im Falle eines aktivierten Gatings

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Wie wird der Aufraggeber informiert?

Die FFB wird den Verkaufsauftrag gemäß der von der KVG kommunizierten Gating-Quote anpassen und dies auf der Verkaufsabrechnung ausweisen. Weitere Hintergründe zur Information Ihrer Kunden veröffentlicht die FFB auf www.ffb.de/rechtliche-hinweise/gating

Praxistipps rund ums Gating

  • Wiederholte Versuche vermeiden
    Ist ein Gating aktiv, wird die Verkaufsorder nur teilweise ausgeführt, der Rest verfällt (wie beschrieben). Auch eine Folgeorder würde ggf. genauso behandelt, wenn das Gating weiter Bestand hat. Da die FFB jedes Mal den Verkaufsprozess durchlaufen muss, fallen jedes Mal Transaktionsgebühren laut Preis-Leistungs-Verzeichnis der FFB an. Die Anteile können dennoch nicht vollständig verkauft werden. Bitte prüfen Sie also in solchen Fällen mit Ihrem Kunden, ob sich sein aktueller Liquiditätsbedarf nicht aus dem Verkauf von Anteilen auch anderer Fonds im Depot decken lässt.
  • Informiert handeln
    Im Onlinedepot haben sowohl Ihre Kunden als auch Sie die Möglichkeit, die Alarmfunktion zu aktivieren. Damit werden Ihre Kunden und je nach Einstellung auch Sie über neue Dokumente in der elektronischen Postbox per E-Mail benachrichtigt.

Wird Gating zum Regelfall?

Ein klares Nein: Offene Investmentfonds sind eine hervorragend regulierte, kontrollierte und besonders flexible Form der Vermögensanlage. Nur in wirklichen Ausnahmenfällen, die von der KVG zu begründen sind, kann die Rücknahme von Anteilen beschränkt werden. In „normalen“ Börsenzeiten wird das nicht der Fall sein. Nur bei extremen Verwerfungen an den Anlagemärkten oder umfassenden Sanktionen wie kürzlich in Bezug auf Russland, kann es bei einzelnen Fonds erforderlich werden, die Liquidität auch mithilfe von Gating zu steuern.

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